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BlogPraxis gründenMelanie Pfeiffer6 Minuten

Praxis übernehmen: Was wird aus Name, Logo, Schild und Website?

Wenn du eine Praxis oder Ordination übernimmst, hast du drei Wege: Du führst Name und Logo deiner Vorgängerin weiter, du behältst den Namen und erneuerst den Auftritt, oder du startest gleich mit einem eigenen Namen und einer eigenen Marke. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie bekannt der alte Name ist und wie sehr sich die Praxis mit dir verändert. Egal welchen du wählst, ab dem ersten Tag steht dein Name an der Tür, und Schild, Website und Google-Profil zeigen denselben Namen.

Glastür der HNO-Ordination mit Logo und dem Namen Dr. Kathrin Aichberger, Fachärztin für HNO-Heilkunde in Eferding, madea

Stand: Oktober 2026. Ich bin Brand Designerin, Juristin bin ich keine. Bei einer Übernahme kümmere ich mich um den Auftritt; wie Vertrag, Patientenkartei und Kassenstelle übergehen, klärst du mit deiner Kammer, deinem Berufsverband und einer Anwältin.

Darf ich den Namen meiner Vorgängerin auf dem Schild lassen?

Bei einer Einzelordination steht auf dem Schild der Name der Ärztin, die dort arbeitet, also deiner. Die Schilderordnung 2026 der Österreichischen Ärztekammer verlangt in § 3 Abs. 1 den Namen, den akademischen Grad, die Berufsbezeichnung aus der Ärzteliste und einen Hinweis zur Erreichbarkeit. Steigst du in eine Gruppenpraxis ein, steht dort ihr Firmenwortlaut oder ihr Eigenname (§ 3 Abs. 2). Das Schild deiner Vorgängerin kommt bei einer Einzelordination weg oder wird neu beschriftet. Wird eine Ordination geschlossen, ist ihr Schild nach § 2 Abs. 5 zu entfernen.

Neben deinem Namen erlaubt § 4 Abs. 2 einen „selbst gewählten Eigennamen der Ordinationsstätte“ für einen einheitlichen Außenauftritt und dazu ein Logo. Ob du dafür den Eigennamen weiterführen darfst, den deine Vorgängerin gewählt hat, sagt die Schilderordnung nicht. Das klärst du vor der Übernahme mit deiner Landesärztekammer.

Ziehst du mit der Praxis in neue Räume, darf am alten Standort nach § 5 Abs. 3 ein halbes Jahr lang ein Schild mit einem Hinweis hängen. Wie ein Schild nach der neuen Ordnung aufgebaut ist, steht im Artikel Ordinationsschild nach der Schilderordnung 2026. Für Psychotherapeutinnen gilt das Psychotherapiegesetz, mehr dazu im Artikel Praxisschild und Visitenkarte in der Psychotherapie. Für Tierärztinnen und Tierärzte ist die Österreichische Tierärztekammer die richtige Stelle.

Welche drei Wege gibt es für Name und Logo?

Du kannst Name und Logo behalten, nur den Namen behalten oder ganz neu anfangen:

Logo der HNO-Ordination Dr. Aichberger auf weißem Grund neben einem Eukalyptuszweig, madea
  1. Behalten. Du führst Name, Logo und Farben weiter und tauschst die Namen auf Schild, Website und Drucksorten. Das passt, wenn der Name im Ort bekannt ist, die Praxis so weiterläuft wie bisher und dir der Auftritt gefällt.
  2. Name bleibt, Auftritt wird neu. Logo, Farben und Website werden neu, der Name bleibt. Die Patientinnen erkennen den Namen wieder, und du kannst trotzdem zeigen, was sich mit dir ändert, zum Beispiel neue Leistungen oder längere Öffnungszeiten.
  3. Neu. Du startest mit eigenem Namen, Logo und eigener Website. Das passt, wenn du die Praxis anders ausrichtest, wenn der alte Name an der Person deiner Vorgängerin hängt oder wenn du mit dem alten Auftritt nicht arbeiten möchtest.

Bei einer Ordination gilt für Weg 1 und 2: Ob der Eigenname bleiben darf, klärst du vorher mit der Landesärztekammer.

Wenn du das Logo behältst, prüf zwei Dinge: Passt es zu dem, wie du arbeitest? Und gibt es die Dateien in Druckqualität? Fehlt das Original, muss das Logo neu gezeichnet werden. Lass dir im Übernahmevertrag zusichern, dass du Logo, Fotos und Texte deiner Vorgängerin weiterverwenden darfst.

Wenn du einen neuen Namen suchst, helfen die Schritte aus dem Artikel Praxisname finden. Wann ein bestehender Auftritt überarbeitet werden sollte, steht im Artikel Rebranding: Wann ist es fällig?

Was passiert mit Website, Domain und Google-Profil?

Website, Domain und Google-Profil gehören bei einer Übernahme in den Vertrag, weil du für jedes davon die Mitwirkung deiner Vorgängerin brauchst. Dasselbe gilt für die Telefonnummer und die Mail-Adressen der Praxis. Meist läuft die Domain über einen Anbieter. Bleibst du bei ihm, wickelt er den Inhaberwechsel ab. Liegt sie direkt bei nic.at, unterschreiben deine Vorgängerin und du das Formular für den Inhaberwechsel.

Damit du das Google-Unternehmensprofil übernehmen kannst, muss dich die bisherige Inhaberin zuerst als Inhaberin hinzufügen und die Inhaberschaft dann auf dich übertragen. Ob das Profil mit neuem Namen weiterläuft, regelt Google so: Bei einer geringfügigen Namensänderung, bei der Eigennamen, Leistungen und Kategorie gleich bleiben, aktualisierst du den Namen. Ändert sich der Name stärker, gilt die Praxis für Google als neues Unternehmen, und du kennzeichnest das alte Profil als geschlossen. Steht im Profil der Name deiner Vorgängerin, ändert sich genau dieser Eigenname, dann legst du ein neues Profil an.

Google will im Profil denselben Namen, den du am Schild, auf der Website und auf dem Briefpapier verwendest. Bewertungen im alten Profil beziehen sich auf die Arbeit deiner Vorgängerin, auch das ist ein Punkt für das Gespräch mit ihr.

Physiotherapiepraxis übernehmen: Was gilt für Physiotherapeuten?

Für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ergotherapie, Logopädie und die anderen MTD-Berufe gilt das MTD-Gesetz 2024. Eine Schilderordnung wie die der Ärztekammer kennt es nicht. In Ausübung deines Berufs führst du deine Berufsbezeichnung, zum Beispiel „Physiotherapeutin“ (§ 3 Abs. 1). § 30 regelt den Berufssitz: Du bestimmst „einen oder höchstens zwei Berufssitze in Österreich“, und ohne Berufssitz ist die freiberufliche Arbeit verboten. Übernimmst du eine Praxis, bestimmst du ihren Standort als deinen Berufssitz.

Für Name, Logo und Website gilt § 39 Abs. 1: Verboten ist eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, „insbesondere jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder Werbung“. Ein Satz wie „die beste Physiotherapie im Bezirk“ hat auf der neuen Website also nichts verloren, auch wenn die Praxis seit Jahren gut läuft. Was du sachlich sagen kannst, sind deine Ausbildung, deine Schwerpunkte und was sich mit der Übernahme ändert. Was sonst am Schild und auf der Website stehen darf, steht im Artikel Physiotherapie-Praxis eröffnen, für Ergotherapie und Logopädie im Artikel Ergotherapie- oder Logopädie-Praxis eröffnen.

Wie erfahren Patientinnen von der Übernahme?

Patientinnen erfahren von der Übernahme am besten dort, wo sie die Praxis schon kennen. Diese Stellen gehören in einen Plan:

  1. Website. Auf der Startseite steht ein Satz zur Übergabe, mit deinem Namen, dem Datum und einem Foto von dir. Übernimmst du die Domain, findet man dich unter der gewohnten Webadresse.
  2. Schild und Tür. Das neue Schild hängt am ersten Tag, an dem du in der Praxis arbeitest.
  3. Google-Profil. Name, Öffnungszeiten und Fotos stimmen ab demselben Tag.
  4. Brief oder Karte. Eine Karte an die Patientinnen und an zuweisende Kolleginnen, auf dem Postweg. Die Adressen kommen aus der Kartei, deshalb hängt dieser Punkt an der Übergabe der Kartei. Was dabei je Beruf erlaubt ist, steht im Artikel Praxiseröffnung ankündigen.
  5. In der Praxis. Terminkarten, Folder und Visitenkarten mit deinem Namen liegen an der Anmeldung.

Wenn deine Vorgängerin mitspielt, kann auf ihrer alten Website oder in ihrem letzten Brief ein Satz stehen, wer die Praxis weiterführt.

Wie sieht ein Auftritt aus, der am ersten Tag fertig ist?

Die HNO-Ordination von Dr. Kathrin Aichberger in Eferding war am ersten Tag fertig. Sie hat im Juli 2024 ihre eigene Ordination eröffnet, und der ganze Außenauftritt ist noch vor der Eröffnung entstanden, in einem beruhigenden Grün und Beige. Als die Ordination eröffnet hat, waren Schild, Glastür, Visitenkarten und Terminkarten fertig, und auf der Website konnten Patientinnen und Patienten direkt einen Termin buchen. Die ganze Case Study: HNO-Ordination Dr. Aichberger.

Website der HNO-Ordination am Handy mit der Seite Unsere Ordination und Fotos der Räume ohne Menschen, madea

Kathrin Aichberger hat danach auf Google geschrieben: „Die Zusammenarbeit mit Melanie hat super geklappt. Ich brauchte nur wenig Worte und sie hat verstanden, was ich möchte und hat alles zu meiner vollsten Zufriedenheit umgesetzt.“

Wie läuft der Auftritt bei einer Übernahme mit madea?

Wenn du eine Praxis übernimmst, gibt es bei mir den Praxisauftritt. Ich entwickle Logo und Gestaltung neu oder überarbeite die bestehenden, passend zu deiner Fachrichtung und den Menschen, die zu dir kommen. Die Fotografin organisiere ich, sie ist im Praxisauftritt enthalten und fotografiert dich und deine Praxis im Stil deiner Marke. Dazu kommen die Website mit Texten, Visitenkarten, Terminkarten, Praxisschild und Beklebung. Um Druck und Produktion kümmere ich mich auch, und deine Website wird zum Schluss freigeschaltet.

Willst du mit der Übernahme zuerst klären, wofür deine Praxis künftig steht und welche Leistungen du anbietest, ist Brand Alchemy der bessere Anfang. Dort übersetze ich deine Persönlichkeit in Marke, Design und Website. Welcher Weg zu dir passt, klären wir im Erstgespräch.

Fragen dazu

Darf ich bei einer Praxisübernahme den alten Namen behalten?

Bei einer Einzelordination steht am Schild dein eigener Name (§ 3 Abs. 1 Schilderordnung 2026), bei einer Gruppenpraxis ihr Firmenwortlaut oder ihr Eigenname (§ 3 Abs. 2). Einen selbst gewählten Eigennamen und ein Logo erlaubt die Schilderordnung 2026 zusätzlich; ob du den Eigennamen deiner Vorgängerin weiterführen darfst, sagt sie nicht, das klärst du mit deiner Landesärztekammer.

Kann ich das Google-Unternehmensprofil der Vorgängerin übernehmen?

Ja, wenn sie mitwirkt: Sie fügt dich als Inhaberin hinzu und überträgt dir die Inhaberschaft. Ändert sich der Name stärker als geringfügig, gilt die Praxis für Google als neues Unternehmen, das alte Profil wird als geschlossen gekennzeichnet.

Wann stelle ich Schild, Website und Google-Profil um?

Gleichzeitig, am ersten Tag, an dem du in der Praxis arbeitest. Google verlangt im Profil denselben Namen wie am Schild, und deine Patientinnen finden dann überall denselben Namen.

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. Schilderordnung 2026 der Österreichischen Ärztekammer: aerztekammer.at/documents/d/content-pool/schilderordnung-2026 (abgerufen am 20.10.2026)
  2. MTD-Gesetz 2024, §§ 3, 30 und 39 (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012653 (abgerufen am 20.10.2026)
  3. Google, Richtlinien für die Darstellung Ihres Unternehmens bei Google: support.google.com/business/answer/3038177?hl=de (abgerufen am 20.10.2026)
  4. nic.at, FAQ Domain-Inhaber: nic.at/de/so-funktioniert-at/faqs/domain-inhaber (abgerufen am 20.10.2026)
  5. nic.at, Formular Inhaberwechsel: nic.at/media/files/pdf/Formulare/Inhaberwechsel.pdf (abgerufen am 20.10.2026)
  6. Case Study HNO-Ordination Dr. Aichberger: madea.at/portfolio/brand-undwebdesignhno (abgerufen am 20.10.2026)
  7. madea, Praxisauftritt: madea.at/praxisauftritt-fuer-therapeutinnen-aerzte (abgerufen am 20.10.2026)
  8. Google-Bewertung von Kathrin Aichberger (abgerufen am 20.10.2026)

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