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Ergotherapie- oder Logopädie-Praxis eröffnen: Was dein Auftritt in Österreich braucht
Wenn du als Ergotherapeutin oder Logopädin eine Praxis eröffnest, regelt das MTD-Gesetz 2024 die Formalitäten: Du bist im Gesundheitsberuferegister eingetragen, hast einen Berufssitz und eine Berufshaftpflichtversicherung, und deine Patientinnen erfahren von dir, was die Behandlung kostet und was die Kasse voraussichtlich erstattet. Wie dein Praxisschild aussieht, lässt das Gesetz offen. Dein Auftritt richtet sich deshalb nach den Menschen, die zu dir kommen: Erwachsene nach einer Verletzung oder Erkrankung, Menschen mit Sprach- oder Stimmthemen, Eltern mit einem Kind und die Ärztinnen, die dir Patientinnen schicken. Für sie brauchst du einen Namen mit deiner Berufsbezeichnung, ein Logo, das Kinder anspricht und bei Eltern besteht, eine Website mit den Kosten und einem eigenen Teil für Zuweiserinnen, Fotos ohne Kinder im Bild und ein Google-Profil.

Stand: Oktober 2026. Ich bin Brand Designerin, keine Juristin. Für Berufsrecht sind das Gesundheitsministerium und die Verbände Ergotherapie Austria und logopädieaustria die richtigen Ansprechpartner, für die Kostenerstattung die Kassen.
Was muss vor der Eröffnung erledigt sein?
Der Auftritt kommt nach den Formalitäten. Vier Dinge stehen fest, bevor Schild oder Website entstehen:
- Gesundheitsberuferegister. Der Antrag ist laut Ergotherapie Austria „vor einer geplanten Berufsausübung“ zu stellen; für Freiberufliche ist die Gesundheit Österreich GmbH zuständig.
- Berufssitz. „Berufssitz ist der Ort, an dem oder von dem aus eine freiberufliche Tätigkeit regelmäßig ausgeübt wird“ (§ 30 Abs. 1 MTD-Gesetz 2024). Erlaubt sind einer oder höchstens zwei in Österreich.
- Berufshaftpflicht. Vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit abzuschließen, Mindestversicherungssumme 400.000 Euro je Versicherungsfall (§ 40).
- Kasse. Ohne Kassenvertrag bist du Wahltherapeutin. Damit deine Patientinnen bei der ÖGK eine Kostenerstattung bekommen, musst du laut ÖGK in der Liste der Wahlbehandler eingetragen sein. Für Ergotherapie nennt der Verband als Voraussetzung „eine Berufserfahrung von 40 Stunden über den Zeitraum von einem Jahr“ (Stand April 2026).
Ergotherapie Austria hat für Mitglieder die Broschüre „Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit“, logopädieaustria verweist für Kassenverträge auf die Rahmenverträge der Kassen.
Was darf ein Ergotherapeut oder eine Logopädin bewerben?
Sachliche Information, keine Anpreisung. § 39 Abs. 1 MTD-Gesetz 2024 lautet: „Im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung ist eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder Werbung verboten.“ Erlaubt ist, was beschreibt, was du anbietest und zu welchen Bedingungen. Vergleiche mit Kolleginnen und Versprechen über den Erfolg einer Therapie fallen, soweit ich den Paragrafen lese, unter unsachlich.
Dazu kommt das Provisionsverbot in Abs. 2: Für die Zuweisung von Patientinnen darfst du weder etwas versprechen noch annehmen. Ein Geschenk an die Kinderärztin für jede Überweisung ist damit vom Tisch.
In Ausübung des Berufs hast du „die entsprechende Berufsbezeichnung gemäß § 1 Abs. 1 zu führen“ (§ 3 Abs. 1), also „Ergotherapeutin“ oder „Logopädin“. Eine Zusatzbezeichnung ist nur erlaubt, wenn sie auf eine Sonderausbildung oder eine Spezialisierung nach § 43 hinweist (§ 3 Abs. 4). „Ergotherapie für Kinder“ beschreibt deinen Schwerpunkt, „Kinder-Ergotherapeutin“ klingt nach Qualifikation. Ohne Spezialisierung ist nur das Erste sicher, so lese ich § 3.
Welche Kosteninformation gehört auf die Website?
Das Gesetz verlangt sie gegenüber den Patientinnen, die du behandelst. § 39 Abs. 3 verpflichtet dich, „insbesondere über den geplanten Behandlungsablauf, die Kosten der Behandlung und den beruflichen Versicherungsschutz zu informieren“, und dabei auch darüber, „welche Behandlungskosten von dem entsprechenden inländischen Träger der Sozialversicherung … voraussichtlich übernommen werden“ und was die Patientin selbst zahlt.
Auf der Website ist sie gut aufgehoben, weil Patientinnen und Eltern dort nachsehen, bevor sie anrufen. Eine Seite „Kosten und Ablauf“ mit Honorar pro Einheit, Dauer einer Einheit, Absageregel und dem Weg zur Kostenerstattung reicht. Bei der ÖGK, Stand Oktober 2026: Deine Patientin schickt Verordnung und Honorarnote mit Zahlungsnachweis innerhalb von 42 Monaten an die Kasse, die Bewilligungspflicht ist derzeit ausgesetzt. Ergotherapie Austria erklärt Patientinnen, dass Ergotherapeutinnen nach ärztlicher Anordnung arbeiten und es deshalb eine schriftliche Verordnung einer Allgemein- oder Fachärztin braucht. Dieser Hinweis gehört auf die Seite, damit niemand ohne Verordnung kommt.
Welcher Name passt, und darf bei einer Übernahme der alte bleiben?
Für eine Einzelpraxis liegt der eigene Name mit dem Beruf nahe: Logopädie Praxis Pfeiffer, Ergotherapie Langgartner. Ein Zusatz wie „für Kinder“ sagt, für wen. Der Name ersetzt die Berufsbezeichnung nicht: „Ergotherapeutin“ oder „Logopädin“ steht am Schild wie auf der Website daneben.
Zur Übernahme: Das MTD-Gesetz 2024 kennt keine Regel für Praxisnamen. Zweierlei gilt trotzdem: Du führst deine eigene Berufsbezeichnung, und Werbung darf nicht unsachlich sein (§ 39 Abs. 1). Soweit ich das lese, ist ein Name mit dem Namen der Vorgängerin nicht verboten, aber dein Name und deine Berufsbezeichnung müssen daneben stehen, und wer behandelt, muss klar sein. Ein Satz auf der Website wie „Seit Jänner führe ich die Praxis von … weiter“ löst das. Frag vor der Entscheidung beim Verband nach, und prüfe Marke und Domain wie bei jedem Namen; wie das geht, steht im Artikel Praxisname finden.
Wie sieht ein Logo für eine Kinderpraxis ohne Kitsch aus?
Es nimmt Formen aus der Welt der Kinder, ohne sie zu bebildern. Bei der Ergotherapiepraxis für Kinder von Magdalena Stumpner in Oberösterreich besteht das Logo aus Kreis, Dreieck und Halbkreis. Diese Formen begegnen Kindern beim Zeichnen und Bauen, zusammen ergeben sie eine Figur. Die sechs Farben sind freundlich und lebendig, ohne beliebig zu wirken, und die Bildwelt greift Holz und Spielmaterialien aus der Praxis auf. Eltern kommen mit Fragen in diese Praxis, etwa ob ihr Kind altersgerecht entwickelt ist, und die Marke sollte ihnen sofort das Gefühl geben: Das passt zu uns.


Bei der Logopädie Praxis Pfeiffer kommen Kinder mit ihren Eltern und Erwachsene mit Sprach- und Stimmthemen. Das Logo zeigt eine Sprechblase mit einer stilisierten Gesichtslinie. Die Schrift ist bewusst nicht kindlich, damit sich auch Erwachsene angesprochen fühlen; die Farben reichen von Petrol bis Terrakotta.


Was in beiden Fällen fehlt: Regenbogen und Comicfiguren. Erwachsene Patientinnen und Eltern entscheiden, zu welcher Praxis sie gehen; bei ihnen muss das Logo bestehen, und Kinder darf es trotzdem ansprechen.
Was steht auf dem Praxisschild einer Ergotherapie- oder Logopädiepraxis?
Das MTD-Gesetz 2024 sagt nichts zum Schild. Physio Austria hat 2021 für Physiotherapiepraxen eine Schilderempfehlung veröffentlicht: notwendig sind dort die Überschrift „Praxis für Physiotherapie“, der Name und die Berufsbezeichnung laut MTD-Gesetz; möglich sind Öffnungszeiten, Telefonnummer, Kassenverträge, Praxisname, höchstens drei Schwerpunkte und „Ein Logo der Praxis“. Das Schild darf „nicht in aufdringlicher oder marktschreierischer Form“ sein und einen Quadratmeter nicht übersteigen. Für Ergotherapie und Logopädie gibt es keine vergleichbare Empfehlung, soweit ich das sehe. Die Logik passt trotzdem, weil die Werbebeschränkung für alle MTD-Berufe dieselbe ist: Name, „Ergotherapeutin“ oder „Logopädin“, ein Hinweis zur Erreichbarkeit, dazu Logo und Praxisname.
Anna Langgartner, Ergotherapeutin für Handtherapie und Neurologie in Alberndorf, hat auf Google geschrieben: „Die Zusammenarbeit war unkompliziert und ich habe mich in dem Gestaltungsprozess wirklich wahrgenommen gefühlt. Sie ist sehr verlässlich und das Ergebnis spricht für sich. Ich bekomme jedes mal wenn ich meine Visitenkarten hergebe ein postives Feedback von meinen Patienten.“

Was gehört auf die Website, und wie sprichst du Zuweiserinnen an?
Zwei Gruppen lesen deine Website. Patientinnen und Eltern wollen wissen, womit du arbeitest, wie eine Einheit abläuft, was sie kostet, dass sie eine Verordnung brauchen und wie sie einen Termin ausmachen. Zuweiserinnen wollen in einer Minute sehen, ob du zu ihrer Patientin passt: Kinderärztinnen und Hausärztinnen, dazu Schulen und Kindergärten.
Für sie lohnt sich eine eigene Seite „Für Zuweiser“: deine Schwerpunkte und Altersgruppen, welche Diagnosen du behandelst, wie schnell ein Erstkontakt möglich ist, ob du einen Kassenvertrag hast und wie du Befunde rückmeldest. Dasselbe passt als Brief mit Visitenkarte an die Ordinationen in deinem Einzugsgebiet.
Bei Ergotherapie kommt eine Aufgabe dazu: zu erklären, was sie von Physiotherapie unterscheidet, weil viele beides verwechseln. Dazu gibt es den Artikel Ergotherapie und Physiotherapie. Bei der Logopädie Praxis Pfeiffer ist die Website als Landingpage angelegt, für Eltern und Erwachsene schnell verständlich und zuerst fürs Handy gedacht, weil viele darüber Kontakt aufnehmen.
Wann kommen Fotos und Google-Profil, und warum ohne Kinder im Bild?
Die Fotos entstehen, sobald die Räume eingerichtet sind und bevor die Website online geht. Kinder gehören nicht ins Bild. Du bräuchtest die Zustimmung der Eltern, das Kind wächst aus dem Foto heraus, und ein Kind als Werbemotiv verträgt sich schlecht mit § 39. Zeig den Raum, die Materialien, deine Hände bei der Arbeit und ein Porträt von dir. Bei Anna Langgartner greift das Design Bausteine und Gymnastikbälle aus dem Praxisalltag auf. Solche Dinge fotografiert man ohne Menschen, und sie erzählen trotzdem von der Arbeit.

Das Google-Unternehmensprofil kommt nach dem Schild: Wer seine Adresse dort zeigt, braucht laut Google „eine ganzjährige feste Beschilderung mit dem Namen des Unternehmens“. Trag denselben Namen ein wie am Schild, ohne Zusatz wie Ort oder Leistung, Google untersagt beides im Namensfeld. Dazu Öffnungszeiten, Leistungen, Fotos und der Link zur Terminbuchung. Mehr dazu im Artikel Von Google bis ChatGPT.
Wie läuft der Praxisauftritt mit madea?
Für Ergotherapeutinnen und Logopädinnen, die eine Praxis eröffnen, übernehmen oder modernisieren, gibt es bei mir den Praxisauftritt: Logo und Erscheinungsbild, Website mit Texten, die Patientinnen verstehen und die Google und KI lesen können, Fotoshooting in deiner Praxis, Visitenkarten, Terminkarten, Praxisschild, Beklebung und Folder. Die Fotografin organisiere ich, auch außerhalb von Linz, um Druck und Produktion kümmere ich mich. Am Anfang steht eine Besprechung über deine Praxis und deine Arbeit, Website und Texte bekommst du zum Gegenlesen, dann kommt das Fotoshooting, zum Schluss gehen Drucksorten und Schild in Produktion und die Website wird freigeschaltet. Willst du vorher klären, wofür deine Praxis steht und was du anbietest, ist Brand Alchemy mit dem Markenworkshop der bessere Anfang.
Was Website, Schild und Fotos am Markt kosten, steht im Artikel Was kostet ein Praxisauftritt.
Fragen dazu
Was verlangt das MTD-Gesetz 2024 vor der Eröffnung einer Ergotherapie- oder Logopädiepraxis?
Die Registrierung im Gesundheitsberuferegister vor Berufsantritt, einen oder höchstens zwei Berufssitze (§ 30) und eine Berufshaftpflicht mit mindestens 400.000 Euro je Versicherungsfall (§ 40). Werbung muss sachlich sein, Provisionen für Zuweisungen sind verboten (§ 39).
Was muss auf dem Praxisschild einer Ergotherapeutin oder eines Logopäden stehen?
Das MTD-Gesetz 2024 macht dazu keine Vorgabe. Sinnvoll sind Name, die Berufsbezeichnung „Ergotherapeutin“ oder „Logopäde“, ein Hinweis zur Erreichbarkeit, dazu Logo und Praxisname. Google verlangt für das Unternehmensprofil eine feste Beschilderung mit dem Namen am Standort.
Müssen Ergotherapeutinnen und Logopädinnen ihre Preise nennen?
§ 39 Abs. 3 MTD-Gesetz 2024 verlangt, Patientinnen über die Kosten der Behandlung und die voraussichtliche Übernahme durch die Kasse zu informieren. Ein guter Ort dafür ist eine Seite „Kosten und Ablauf“ auf der Website.
Quellen
- MTD-Gesetz 2024, geltende Fassung, §§ 1, 3, 30, 39, 40, 43, 60 (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012653 (abgerufen am 06.10.2026)
- BGBl. I Nr. 100/2024, kundgemacht am 18. Juli 2024 (RIS): ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/100 (abgerufen am 06.10.2026)
- Ergotherapie Austria, Update MTD-Gesetz 2024 (01.09.2025): ergotherapie.at/aktuelles/update-mtd-gesetz-2024 (abgerufen am 06.10.2026)
- Ergotherapie Austria, Berufshaftpflichtversicherung (15.10.2024): ergotherapie.at/aktuelles/berufshaftpflichtversicherung (abgerufen am 06.10.2026)
- Ergotherapie Austria, Berufserfahrung als Voraussetzung für die Kostenerstattung unverändert (13.04.2026): ergotherapie.at/aktuelles/berufserfahrung-als-voraussetzung-fuer-die-kostenerstattung-unveraendert (abgerufen am 06.10.2026)
- Ergotherapie Austria, Ausbildung und Berufsberechtigung (Registrierung vor Berufsausübung): ergotherapie.at/ausbildung-und-berufsberechtigung (abgerufen am 06.10.2026)
- Ergotherapie Austria, FAQ für Patientinnen und Patienten (Verordnung, Kostenerstattung): ergotherapie.at/faq/patientinnen (abgerufen am 06.10.2026)
- Ergotherapie Austria, Broschüre „Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit“ (03.10.2023): ergotherapie.at/aktuelles/die-broschuere-von-ergotherapie-austria-schritt-fuer-schritt-die-selbststaendigkeit (abgerufen am 06.10.2026)
- logopädieaustria, Berufsprofil (MTD-Gesetz als Rechtsgrundlage): logopaedieaustria.at/berufsprofil (abgerufen am 06.10.2026)
- logopädieaustria, Krankenkassen (Rahmenverträge, Vertragsansuchen): logopaedieaustria.at/krankenkassen (abgerufen am 06.10.2026)
- ÖGK, Informationen für Wahltherapeutinnen und Wahltherapeuten (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie): oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.879221 (abgerufen am 06.10.2026)
- Gesundheitsberuferegister, Wer muss sich registrieren: gbr.goeg.at/Wer (abgerufen am 06.10.2026)
- Physio Austria, Schilderempfehlung (Stand 2. September 2021): physioaustria.at/sites/default/files/collection_files/Physio_Austria_Schilderempfehlung_02092021.pdf (abgerufen am 06.10.2026)
- Google, Richtlinien für die Darstellung von Unternehmen auf Google: support.google.com/business/answer/3038177?hl=de (abgerufen am 06.10.2026)
- Case Studies: Ergotherapiepraxis für Kinder Magdalena Stumpner, Logopädie Praxis Pfeiffer, Ergotherapie Langgartner (unter /portfolio, abgerufen am 06.10.2026)
- Kundenstimme Anna Langgartner: Google-Bewertung, Wortlaut aus 03_kundenstimmen_google_2026.md



