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Physiotherapie-Praxis eröffnen in Österreich: Was du für Name, Logo, Schild und Website brauchst

Bevor der Auftritt deiner Physiotherapie-Praxis entsteht, stehen vier Dinge fest: die Eintragung im Gesundheitsberuferegister, ein Berufssitz, eine Berufshaftpflichtversicherung und, wenn du ohne Kassenvertrag arbeitest, der Eintrag in die Liste der ÖGK für Wahltherapeutinnen. Danach kommt der Auftritt in dieser Reihenfolge: Name, Logo und Erscheinungsbild, Website mit Kosteninformation, Praxisschild, Fotos, Google-Unternehmensprofil. Geregelt ist das im MTD-Gesetz 2024, das seit 1. September 2024 gilt. Es beschränkt die Werbung und verbietet Provisionen. Dazu verlangt es eine Information über die Kosten. Für das Praxisschild gibt es nur eine Empfehlung von Physio Austria, kein Gesetz.

Behandlungsraum im Zentrum Wiegand mit Skelettmodell und Regal, Foto für die Website, madea

Stand: Oktober 2026, mit dem MTD-Gesetz 2024 (BGBl. I Nr. 100/2024). Ich bin Brand Designerin, keine Juristin. Für Berufsrecht sind das Gesundheitsministerium und der Berufsverband Physio Austria die richtigen Stellen, für die Kostenerstattung die ÖGK.

Was muss geklärt sein, bevor du dich als Physiotherapeut selbstständig machst?

Vier Punkte aus dem MTD-Gesetz 2024, alle vor der ersten Patientin:

  • Gesundheitsberuferegister. Ohne Eintragung keine Berufsberechtigung (§ 27 Abs. 1 Z 5). Für Freiberufliche führt die Gesundheit Österreich GmbH das Register, für Angestellte die Arbeiterkammer. Dein Eintrag ist öffentlich einsehbar, mit Ausbildung, Arbeitsschwerpunkten und Zusatzqualifikationen, und gilt fünf Jahre.
  • Berufssitz. Das ist der Ort, an dem oder von dem aus du regelmäßig arbeitest. Du bestimmst einen oder höchstens zwei Berufssitze in Österreich, ohne Berufssitz ist die freiberufliche Arbeit verboten (§ 30). Die Amtsärztin der Bezirksverwaltungsbehörde prüft die Hygiene.
  • Berufshaftpflicht. Vor Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit, Mindestsumme 400.000 Euro je Versicherungsfall (§ 40).
  • Berufsbezeichnung. In Ausübung des Berufs führst du „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“ (§ 3 Abs. 1). Zusatzbezeichnungen sind nur nach einer Sonderausbildung oder Spezialisierung erlaubt (§ 3 Abs. 4).

Mit 31. Dezember 2025 zählte das Register 19.870 Registrierungen in der Physiotherapie, 47 Prozent der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten arbeiten ausschließlich freiberuflich, der höchste Anteil unter allen MTD-Berufen (Jahresbericht Gesundheitsberuferegister 2025).

Wahltherapeutin oder Kassenvertrag: Was ändert das am Auftritt?

Als Wahltherapeutin verrechnest du direkt mit deinen Patientinnen. Sie schicken Verordnung und Honorarnote mit Zahlungsnachweis innerhalb von 42 Monaten an die ÖGK und bekommen einen Teil zurück, laut Physio Austria 80 Prozent des Tarifs, den die Kasse mit Vertragstherapeutinnen vereinbart hat. Dafür musst du in der ÖGK-Liste für Wahlbehandler stehen; den Fragebogen schickst du an die Landesstelle deines Berufssitzes. Die chefärztliche Bewilligung entfällt derzeit, weil die ÖGK die Bewilligungspflicht für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie durch freiberufliche Therapeutinnen vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 ausgesetzt hat (Beschluss der Hauptversammlung vom 29. April 2025, laut Physio Austria). Kassenverträge laufen über die Rahmenvereinbarung zwischen Physio Austria und der ÖGK.

Für den Auftritt heißt das: Deine Website sagt, welches Modell gilt, was eine Einheit kostet und was die Patientin voraussichtlich zurückbekommt. Sie sagt auch, dass eine ärztliche Verordnung nötig ist, weil Physiotherapie außerhalb der Prävention nach ärztlicher Anordnung läuft (§ 20). Am Schild darf laut Physio Austria der Hinweis auf die Tätigkeit als Wahltherapeutin für Versicherte aller Kassen stehen oder die Liste deiner Kassenverträge.

Was darf eine Physiotherapeutin nach dem MTD-Gesetz bewerben?

Sachliche Information ist erlaubt. § 39 Abs. 1 verbietet bei freiberuflicher Tätigkeit „eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder Werbung“. Was du anbietest, für wen und zu welchen Bedingungen, darfst du auf Website, Schild, Karten und in sozialen Medien sagen. Vergleiche mit Kolleginnen und Superlative fallen weg.

Dazu kommt das Provisionsverbot (§ 39 Abs. 2): Für die Zuweisung von Patientinnen darfst du nichts versprechen und nichts annehmen. Das betrifft Prämien für Empfehlungen genauso wie Geschenke an zuweisende Ärztinnen. Ein Brief mit deinen Schwerpunkten an die Ordinationen in der Umgebung ist Information, keine Vergütung.

Bei den Bezeichnungen ist das Gesetz streng. Die Berufsbezeichnung ist Pflicht, verwechselbare oder nicht gesetzlich zugelassene Berufsbezeichnungen sind verboten (§ 3 Abs. 5). Physio Austria rät deshalb, Bezeichnungen wie „Osteopath“ am Schild wegzulassen, weil es dafür in Österreich keine gesetzliche Regelung gibt. Fortbildungen beschreibst du als Schwerpunkte und Methoden. Ein zweiter Berufstitel wird daraus nicht.

Welcher Name passt zu einer Physiotherapie-Praxis?

Für eine Einzelpraxis reicht oft dein Name mit der Berufsbezeichnung, weil beides ohnehin am Schild steht und weil Ärztinnen eine Person empfehlen. Ein eigener Praxisname ist zusätzlich möglich, Physio Austria führt ihn in der Schilderempfehlung unter den weiteren Angaben. Er lohnt sich, wenn mehrere Menschen oder Bereiche unter einem Dach arbeiten oder die Praxis wachsen soll.

Zentrum Wiegand ist so ein Fall: eine Praxis in Maintal bei Frankfurt mit drei Behandlungsräumen, vier Bereichen und einem kleinen Team, von der nach außen nichts zu sehen war. Aus „Praxis für Osteopathie Maureen Wiegand“ wurde Zentrum Wiegand, mit vier Zeichen für Osteopathie, Behandlungen, Beratung und Seminare. Wenn Maureen in ein paar Jahren baut, bleiben Name, Zeichen und Website, es kommen Räume dazu. Mehr dazu in der Case Study Zentrum Wiegand. Das Zentrum liegt in Deutschland. In Österreich steht neben einem solchen Namen immer dein Name mit der Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“.

Visitenkarte des Zentrums Wiegand mit Logo und vier Bereichszeichen auf Holz, madea

Wie du Marke, Domain und Register prüfst, steht im Artikel Praxisname finden.

Was gehört auf das Praxisschild einer Physiotherapeutin?

Im MTD-Gesetz 2024 steht zum Schild nichts. Ärztinnen haben die Schilderordnung 2026, Psychotherapeutinnen § 38 PThG, du hast die Werbebeschränkung und die Schilderempfehlung von Physio Austria vom 2. September 2021. Sie nennt als notwendigen Inhalt die Überschrift „Praxis für Physiotherapie“, deinen Namen und die Berufsbezeichnung. Wünschenswert sind Öffnungszeiten, Telefonnummer und der Hinweis auf Kassenverträge oder Wahltherapeutin. Möglich sind außerdem der Praxisname, bis zu drei Tätigkeitsschwerpunkte, der akademische Grad, Zahlungsmittel und „ein Logo der Praxis“.

Zur Form: Das Schild darf nicht aufdringlich oder marktschreierisch sein und höchstens einen Quadratmeter messen. Beleuchtung ist erlaubt. Hinweisschilder an der Straße oder im Stiegenhaus beschränken sich auf Name, Berufsbezeichnung und Adresse. Ein Gewerbe neben der Physiotherapie, etwa Training oder Massage, gehört nicht auf dieses Schild, ein eigenes dafür ist möglich. Bei einer Praxisgemeinschaft rät Physio Austria dringend von einem Schild für alle ab. Jede Therapeutin hängt ihr eigenes auf, damit die Behörde die einzelnen Berufssitze erkennt.

Die Empfehlung stammt aus der Zeit vor dem MTD-Gesetz 2024 und verweist noch auf das alte Gesetz. Für die Gestaltung ändert das wenig: Pflichtangaben gut lesbar, Logo und Farben wie auf Website und Visitenkarte.

Was gehört auf die Website einer Physiotherapie-Praxis?

Dasselbe wie auf jede Praxis-Website: ein erster Satz, der sagt, was du machst und für wen, deine Berufsbezeichnung, eine Seite über dich, Kontakt, Impressum nach § 5 E-Commerce-Gesetz und Datenschutz. Dazu kommt die Seite, die bei dir am meisten Gewicht hat: Ablauf und Kosten.

§ 39 Abs. 3 MTD-Gesetz verpflichtet dich, Patientinnen über den geplanten Behandlungsablauf, die Kosten und deinen Versicherungsschutz zu informieren, und bei den Kosten auch darüber, welchen Teil die Sozialversicherung voraussichtlich übernimmt. Wo das steht, sagt das Gesetz nicht. Die Website ist der Ort, an dem Patientinnen es vor dem ersten Termin lesen: Preis je Einheit, Dauer, Wahltherapeutin oder Kassenvertrag, was die ÖGK erstattet, und dass die Verordnung mitkommt.

Bei Zentrum Wiegand hat jeder Bereich seine eigene Seite in seiner Farbe, mit Preisen und Dauer jeder Behandlung. Maureen Wiegand über die Zusammenarbeit: „Melanie hat nicht einfach nur gestaltet, sondern mitgedacht, beraten, organisiert und mich während des gesamten Projekts begleitet.“

Website des Zentrums Wiegand am Handy: „Vier Wege, ein gemeinsames Ziel“, madea

Methodennamen sagen Patientinnen wenig. Schreib zuerst, bei welchen Beschwerden du hilfst, und dann, wie du arbeitest.

Wann kommen Fotos, Schild und Google-Profil?

Die Reihenfolge ist dieselbe wie bei jeder Praxis, sie steht ausführlich im Artikel zur psychotherapeutischen Praxis und im Zeitplan für die Wahlarztpraxis. Für die Physiotherapie drei Besonderheiten:

  1. Fotos. Behandlungsliege, Geräte, deine Hände bei der Arbeit, der Raum mit Tageslicht, ohne Patientinnen im Bild. Die Website braucht die Bilder vor dem Start, deshalb liegt der Fototermin nach der Einrichtung und vor dem Livegang.
  2. Schild. In Produktion, sobald Adresse, Erscheinungsbild und Webadresse feststehen und die Hausverwaltung dem Montageort zugestimmt hat.
  3. Google-Unternehmensprofil. Nach dem Schild, weil Google eine feste Beschilderung mit dem Namen am Standort verlangt. Derselbe Name wie am Schild, dazu der Hinweis auf die Verordnung in der Beschreibung.
Fenster mit Vorhang im Zentrum Wiegand, Tageslicht im Behandlungsraum, madea

Dazu kommen die Therapeutinnensuche von Physio Austria und die ÖGK-Liste. Wie Patientinnen dich über Google, Maps und KI-Assistenten finden, steht im Artikel Von Google bis ChatGPT.

Praxisauftritt oder Brand Alchemy: Was passt zu deiner Physiotherapie-Praxis?

Zwei Wege gibt es bei mir. Der Praxisauftritt passt, wenn fachlich klar ist, was du anbietest, und dir wenig Zeit für Abstimmungen mit Druckerei und Fotografin bleibt. Enthalten sind Logo und Erscheinungsbild, neu oder überarbeitet, die Website mit Texten, die Patientinnen verstehen und die Google und KI lesen können, das Fotoshooting mit einer Fotografin, die ich organisiere, auch außerhalb von Linz, dazu Visitenkarten, Terminkarten, Praxisschild, Beklebung und Folder. Um Druck und Produktion kümmere ich mich. Website und Texte bekommst du zum Gegenlesen, und jede Leistung ist auch einzeln buchbar. Hast du schon ein Logo, baue ich Website und Schild darauf auf.

Brand Alchemy ist der bessere Anfang, wenn du dir Zeit nehmen willst, um zu klären, wer du in deiner Arbeit bist und was du anbietest: wenn du gründest und willst, dass von Anfang an alles Hand und Fuß hat, wenn deine Praxis mehrere Bereiche unter einem Namen zeigen soll, oder wenn dein Auftritt nicht mehr zu dem passt, was du heute kannst. Dann steht vor dem Design der Markenworkshop, und aus ihm entstehen Logo, Farben, Schriften und Bildsprache bis zur Website. So ist das Zentrum Wiegand entstanden.

Welcher Weg zu dir passt, klären wir im Erstgespräch. Was Website, Schild und Fotos am Markt kosten, steht im Artikel Was kostet ein Praxisauftritt. Die Besonderheiten für Ergotherapie und Logopädie stehen im Artikel Ergotherapie- und Logopädie-Praxis eröffnen, weitere Praxen unter Cases.

Fragen dazu

Was brauche ich, um in Österreich eine Physiotherapie-Praxis zu eröffnen?

Die Eintragung im Gesundheitsberuferegister, einen Berufssitz (höchstens zwei) und eine Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens 400.000 Euro je Versicherungsfall, alles nach dem MTD-Gesetz 2024. Wer als Wahltherapeutin arbeitet, lässt sich zusätzlich in die ÖGK-Liste für Wahlbehandler eintragen.

Was muss auf dem Praxisschild einer Physiotherapeutin stehen?

Das MTD-Gesetz 2024 macht keine Vorgabe. Physio Austria empfiehlt die Überschrift „Praxis für Physiotherapie“, den Namen und die Berufsbezeichnung „Physiotherapeutin“ oder „Physiotherapeut“. Praxisname, bis zu drei Schwerpunkte, akademischer Grad und ein Logo dürfen dazu, das Schild misst höchstens einen Quadratmeter.

Muss ich als Physiotherapeutin meine Preise nennen?

Ja, gegenüber den Patientinnen. § 39 Abs. 3 MTD-Gesetz 2024 verlangt eine Information über Behandlungsablauf, Kosten und Versicherungsschutz, bei den Kosten auch darüber, was die Sozialversicherung voraussichtlich übernimmt. Eine Seite „Ablauf und Kosten“ auf der Website erfüllt das vor dem ersten Termin.

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. MTD-Gesetz 2024 (MTDG), konsolidierte Fassung, §§ 1, 3, 20, 27, 28, 30, 39, 40, 59, 60 (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012653 (abgerufen am 06.10.2026)
  2. BGBl. I Nr. 100/2024, Stammfassung des MTD-Gesetzes 2024 (RIS): ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2024/100 (abgerufen am 06.10.2026)
  3. Physio Austria, Schilderempfehlung, Stand 2. September 2021 (PDF): physioaustria.at/sites/default/files/collection_files/Physio_Austria_Schilderempfehlung_02092021.pdf (abgerufen am 06.10.2026)
  4. Physio Austria, Rahmenvereinbarung mit der ÖGK (Kostenerstattung 80 Prozent, ÖGK-Liste, Updates bis 13.02.2026): physioaustria.at/rahmenvereinbarung-oegk (abgerufen am 06.10.2026)
  5. Physio Austria, „Gespräche mit der ÖGK abgeschlossen, Physiotherapie bleibt bewilligungsfrei“ (30.04.2025, Aussetzung 1.7.2025 bis 30.6.2027): physioaustria.at/gespraeche-mit-der-oegk-abgeschlossen-physiotherapie-bleibt-bewilligungsfrei (abgerufen am 06.10.2026)
  6. ÖGK, Informationen für Wahltherapeuten (Eintrag in die ÖGK-Liste, Fragebogen, 42 Monate, Bewilligungspflicht „bis auf Weiteres ausgesetzt“): oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.879221 (abgerufen am 06.10.2026)
  7. Gesundheit Österreich GmbH, Jahresbericht Gesundheitsberuferegister 2025 (19.870 Registrierungen Physiotherapie, 47 Prozent ausschließlich freiberuflich, Stichtag 31.12.2025): jasmin.goeg.at/id/eprint/5678/2/GBR_Bericht_2025_bf.pdf (abgerufen am 06.10.2026)
  8. Arbeiterkammer Wien, Das Gesundheitsberuferegister (Zuständigkeit AK und GÖG, § 27 Abs. 1 Z 5 MTDG, fünf Jahre): wien.arbeiterkammer.at/service/gbr/gesundheitsberuferegister/Das-Gesundheitsberuferegister.html (abgerufen am 06.10.2026)
  9. Öffentliches Gesundheitsberuferegister: gbr-public.ehealth.gv.at/ (abgerufen am 06.10.2026)
  10. Google, Richtlinien für Unternehmensprofile (Beschilderung am Standort): support.google.com/business/answer/3038177?hl=de (abgerufen am 06.10.2026)
  11. Case Study Zentrum Wiegand: madea.at/portfolio/zentrum-wiegand-gesundheitszentrum-branding-und-webdesign (abgerufen am 06.10.2026)
  12. Kundenstimme Maureen Wiegand, Google-Bewertung, Wortlaut laut 03_kundenstimmen_google_2026.md und madea.at/kundenstimmen

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