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Website für die Wahlordination: Was suchen Patientinnen und Patienten?

Patientinnen und Patienten wollen auf der Website einer Wahlordination zuerst wissen, ob sie bei dir richtig sind, was ein Termin kostet und wie sie einen bekommen. Bei einer Wahlärztin kommt eine Frage dazu, die bei Kassenordinationen fehlt: Wie viel bekomme ich von der Kasse zurück? Eine gute Praxis-Homepage beantwortet diese Fragen in der Reihenfolge, in der Menschen sie stellen, und erst danach erzählt sie von dir und deiner Ausbildung.

Website der HNO-Ordination Dr. Aichberger in Eferding auf zwei Handys, Startseite und Seite Ordination, madea

Stand: Oktober 2026. Das Ärztegesetz und die Verordnung der Ärztekammer zur Information in der Öffentlichkeit habe ich im Wortlaut gelesen, eine Juristin bin ich als Brand Designerin trotzdem nicht. Zu deinem Berufsrecht berät dich deine Landesärztekammer.

Was wollen Patientinnen auf der Startseite einer Wahlordination sofort sehen?

Ganz oben steht, wer du bist und wofür man zu dir kommt: dein Name, deine Fachrichtung und dein Ort, in einem Satz, den man ohne Medizinstudium versteht. Gleich darunter braucht es den Weg zum Termin, also Telefonnummer, Online-Buchung oder beides, und den Hinweis, dass du Wahlärztin bist. Wer das erst auf der dritten Seite erfährt, fühlt sich bei der Rechnung überrumpelt.

Geh deine eigene Startseite am Handy durch, so wie es jemand tut, der dich nicht kennt. Google bewertet übrigens genau diese Fassung, weil die Suchmaschine für Indexierung und Ranking die mobile Version einer Website verwendet. Prüf dabei vier Dinge:

  • Steht im ersten Bildschirm, welche Fachrichtung du hast und wo deine Ordination ist?
  • Findest du den Knopf zum Termin, ohne zu scrollen?
  • Steht irgendwo sichtbar, dass du Wahlärztin bist und keinen Kassenvertrag hast?
  • Sind die Ordinationszeiten aktuell, auch über Feiertage und Urlaub?
Abschnitt Unsere Ordination auf der Website der Gemeinschaftsordination für Lungenheilkunde in Linz am Handy, madea

Was Google, Maps und KI-Suchen zusätzlich von deiner Seite brauchen, steht im Artikel Von Google bis ChatGPT.

Welche Seiten braucht die Homepage einer Wahlarztpraxis?

Für eine Einzelordination reichen meist fünf bis sieben Seiten. Jede beantwortet eine Frage, die Patientinnen wirklich haben:

  1. Startseite. Wer du bist, wofür man kommt, wie man einen Termin bekommt.
  2. Leistungen. Eine Seite oder ein Abschnitt je Schwerpunkt, beschrieben mit den Worten, die Patientinnen bei Google eingeben. Wer „Schmerzen im Knie“ sucht, tippt selten den Fachbegriff.
  3. Honorare und Kasse. Was eine Ordination kostet, wie die Rückerstattung funktioniert und was Patientinnen dafür einreichen.
  4. Über dich. Ausbildung, Fachrichtung, Schwerpunkte und ein Foto, auf dem man dich erkennt, bevor man vor dir sitzt.
  5. Ordination und Anfahrt. Adresse, Stiege und Stock, Lift, Parkplätze, Öffis, Barrierefreiheit der Räume.
  6. Termin und Kontakt. Telefonzeiten, Online-Buchung, Mail, was man zum ersten Termin mitbringt.
  7. Impressum und Datenschutz. Von jeder Seite aus erreichbar, meist im Fuß der Seite.

Arbeitest du mit anderen Gesundheitsberufen zusammen, etwa mit einer Physiotherapeutin im selben Haus, darfst du auch das zeigen. Wie eine Website für mehrere Personen und Berufe aufgebaut ist, steht im Artikel Website für ein Gesundheitszentrum.

Wie zeigst du Honorare und die Rückerstattung der Kasse?

Honorare stehen am besten auf einer eigenen Seite oder in einem klar benannten Abschnitt, ruhig und vollständig. Das Ärztegesetz verlangt in § 51 Abs. 1b eine klare Preisinformation über die ärztliche Leistung, wenn nicht direkt mit der Sozialversicherung abgerechnet wird. Die Bestimmung steht bei der Auskunftspflicht gegenüber Patientinnen und sagt nicht ausdrücklich „Website“. Soweit ich das lese, ist die Website aber der Ort, an dem die meisten Menschen diese Information zuerst suchen. Nennst du Preise, schreibst du dazu, ob sie brutto oder netto gelten (§ 5 Abs. 2 E-Commerce-Gesetz).

Zur Rückerstattung erklärt die Österreichische Gesundheitskasse: Sie erstattet 80 Prozent jenes Betrags, den sie einer Vertragsärztin für dieselbe Leistung bezahlt hätte, höchstens die tatsächlichen Kosten. Weil Wahlarzthonorare meist über dem Kassentarif liegen, bekommen Patientinnen in der Regel deutlich weniger als 80 Prozent der Rechnung zurück. Das solltest du so offen hinschreiben, dann kommt niemand mit einer falschen Erwartung.

Ein zweiter Punkt hilft Patientinnen sehr: Wer die Einreichung übernimmt. Wahlärztinnen mit mindestens 300 Patientinnen im Jahr sind laut ÖGK seit 1. Juli 2024 verpflichtet, die Anträge auf Kostenerstattung für ihre Patientinnen selbst einzureichen, über das System WAHonline. Machst du das, gehört es auf die Honorarseite. Wer einen Termin bucht, will genau das wissen.

Was dürfen Ärzte und Ärztinnen auf ihrer Homepage schreiben?

Ein Wahlarzt oder eine Wahlärztin darf auf der eigenen Homepage sachlich über die Ordination und die eigene Arbeit informieren, ein generelles Werbeverbot gibt es in Österreich nicht. § 53 Ärztegesetz verbietet jede „unsachliche, unwahre oder das Standesansehen beeinträchtigende Information“, und die Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit 2014“ der Österreichischen Ärztekammer erklärt, was das heißt. Ausdrücklich erlaubt ist dort unter anderem die eigene Homepage (§ 4 Z 6), die Information über die eigenen Tätigkeitsgebiete, die du aufgrund deiner Aus- und Fortbildung beherrschst (§ 4 Z 1), und die Information über die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen (§ 4 Z 4).

Nicht erlaubt sind laut § 2 Abs. 3 der Verordnung herabsetzende Äußerungen über Kolleginnen, eine „wahrheitswidrige medizinische Exklusivität“ und die Selbstanpreisung durch „aufdringliche und/oder marktschreierische Darstellung“. Für die Website heißt das in der Praxis: Superlative wie „die beste Ordination in Linz“ lässt du weg, Heilversprechen ebenso. Was du kannst, beschreibst du sachlich, mit deiner Fachrichtung, deinen Schwerpunkten und deinen Zusatzausbildungen. Patientinnen können dann selbst einschätzen, ob du für ihr Anliegen die Richtige bist.

Für die Texte selbst gilt: Fachbegriffe übersetzen. Wer „evidenzbasierte Medizin“ liest, versteht oft nicht, was das für den eigenen Termin bedeutet. Ein Satz dazu, was du konkret machst, hilft mehr als jede Aufzählung von Methoden.

Welche Fotos passen auf die Website einer Ordination?

Auf die Website einer Ordination passen Fotos von dir, von deinen Räumen und von deiner Arbeit, ohne Patientinnen im Bild. Veröffentlichungen mit Namen oder Bildern von Patientinnen sind laut § 5 Abs. 4 der Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit 2014“ nur mit deren Zustimmung zulässig. Für die Website ist es meistens klüger, ganz darauf zu verzichten und mit dem Wartebereich, dem Behandlungsraum und Details aus deiner Arbeit zu arbeiten.

Das wichtigste Bild bist du selbst. Wer zu einer Wahlärztin geht, entscheidet sich bewusst für eine Person. Ein aktuelles Porträt, auf dem du so aussiehst wie im Behandlungsraum, macht den ersten Termin leichter. Stockfotos von Menschen in weißen Mänteln kennt man von vielen Seiten, über dich sagen sie nichts.

Für das Impressum gelten die allgemeinen Pflichtangaben nach § 5 E-Commerce-Gesetz, bei Ärztinnen mit Kammer, Berufsbezeichnung und dem Staat, der sie verliehen hat. Die ganze Liste steht im Artikel Website überarbeiten oder neu machen.

Wie sah das bei Dr. Judith Hirzenberger aus?

Dr. Judith Hirzenberger führt eine Wahlordination für Allgemein- und Familienmedizin in Linz. Für ihre heutige Website sind Positionierung, Websitetexte und Webdesign bei madea entstanden. Zwei Dinge daraus passen genau zu den Fragen oben. In den Texten sind Fachbegriffe wie „evidenzbasiert“ in eine Sprache übersetzt, die Patientinnen und Patienten ohne Vorwissen verstehen. Und Leistungen und Honorare sind klar beschrieben, sodass niemand raten muss, was ein Termin kostet.

Die Farben Salbei, Creme und Tiefgrün sind ruhig und hell. Ganz oben steht ein Leitgedanke, der von ihr selbst kommt. Die ganze Case Study: Dr. Judith Hirzenberger.

Website von Dr. Judith Hirzenberger am Laptop mit dem Leitgedanken Gesundheit gemeinsam leben, madea

Dr. Sigrid Hofstätter, Ärztin, hat nach ihrer Website auf Google geschrieben: „Vielen Dank für die äußerst gelungene und professionelle Umsetzung meiner Website.“

Wie entsteht die Website deiner Ordination mit madea?

Für Wahlärztinnen, die eröffnen, übernehmen oder ihre Ordination modernisieren, gibt es bei mir den Praxisauftritt. Die Website funktioniert am Handy genauso wie am Computer, und die Texte schreibe ich so, dass Patientinnen sie verstehen und auch Google und KI sie lesen können, mit einer Honorarseite, die die Frage nach der Kasse beantwortet. Wenn du willst, kommen Logo, Fotoshooting, Visitenkarten und Ordinationsschild dazu, die Fotografin und die Produktion organisiere ich. Hast du schon ein Logo, baue ich die Website darauf auf.

Bist du dir noch nicht sicher, wofür deine Ordination stehen soll, etwa weil du einen neuen Schwerpunkt aufbaust, passt Brand Alchemy besser. Dort sortieren wir zuerst, was dich als Ärztin ausmacht und für wen du da bist. Daraus wähle ich alles Sichtbare aus: eine Schrift, die so ruhig und klar klingt wie dein Gespräch mit Patientinnen, Farben, die zu deinen Räumen passen, und Fotos, auf denen man dich so sieht, wie man dich in der Ordination erlebt. So wird aus deiner Persönlichkeit und deiner Strategie eine Marke mit Website, die sich nach dir anfühlt. Welcher Weg zu dir passt, klären wir im Erstgespräch.

Melanie Pfeiffer im blauen Kleid, lächelt in die Kamera, Markenmentorin und Brand Designerin in Linz, madea

Fragen dazu

Was muss auf die Website einer Wahlordination?

Name, Fachrichtung und Ort, der Weg zum Termin, der Hinweis auf die Wahlordination, Leistungen in verständlicher Sprache, Honorare mit Informationen zur Rückerstattung, Anfahrt und ein vollständiges Impressum nach § 5 E-Commerce-Gesetz.

Dürfen Ärztinnen in Österreich auf ihrer Website werben?

Ja, sachlich. Die Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit 2014“ erlaubt ausdrücklich die eigene Homepage und Informationen über die eigenen Tätigkeitsgebiete. Verboten sind unsachliche oder unwahre Informationen, herabsetzende Äußerungen über Kolleginnen und marktschreierische Selbstanpreisung.

Wie viel bekommen Patientinnen von der ÖGK für eine Wahlarztrechnung zurück?

Laut ÖGK 80 Prozent des Betrags, den sie einer Vertragsärztin für dieselbe Leistung bezahlt hätte, höchstens die tatsächlichen Kosten. Weil Wahlarzthonorare meist höher sind als der Kassentarif, ist das in der Regel deutlich weniger als 80 Prozent der Rechnung.

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. Ärztegesetz 1998, § 53 Werbebeschränkung und Provisionsverbot (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138&Paragraf=53 (abgerufen am 15.10.2026)
  2. Ärztegesetz 1998, § 51 Abs. 1b Preisinformation (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138&Paragraf=51 (abgerufen am 15.10.2026)
  3. Österreichische Ärztekammer, Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit 2014“, konsolidierte Fassung (§§ 1, 2, 4, 5): aerztekammer.at/documents/261766/89043/OAK_VO+ArztOeff+konsolidiert.pdf/29f6b2b1-1ac4-a323-1a6b-0b4a9219b14d (abgerufen am 15.10.2026)
  4. Österreichische Gesundheitskasse, Wahlärztinnen und Wahlärzte (80 Prozent des Vertragstarifs, Pflicht zur Einreichung ab 300 Patientinnen seit 1.7.2024, WAHonline): oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.870516 (abgerufen am 15.10.2026)
  5. E-Commerce-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationen: ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001703&Paragraf=5 (abgerufen am 15.10.2026)
  6. Google Search Central, Mobile-First-Indexierung: developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/mobile/mobile-sites-mobile-first-indexing?hl=de (abgerufen am 15.10.2026)
  7. Case Study Dr. Judith Hirzenberger: madea.at/portfolio/hirzenberger (abgerufen am 15.10.2026)
  8. Google-Bewertung von Dr. Sigrid Hofstätter: madea.at/kundenstimmen (abgerufen am 15.10.2026)

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