BlogPraxis gründenMelanie Pfeiffer6 Minuten
Psychotherapeutische Praxis gründen: In welcher Reihenfolge Name, Logo, Schild und Website entstehen
Der Außenauftritt einer psychotherapeutischen Praxis entsteht in dieser Reihenfolge: zuerst die Antwort, wofür du stehst und für wen du arbeitest, dann der Name, dann Logo und Erscheinungsbild, dann die Website, danach Praxisschild und Visitenkarten, und zum Schluss Google-Unternehmensprofil und Verzeichnisse. Wer mit dem Logo beginnt, gestaltet später vieles zweimal. Die berufsrechtlichen Schritte laufen parallel: Eintragung in die Berufsliste, Berufssitz, Preisinformation, Verschwiegenheit.



Stand: September 2026. Für Klinische Psychologinnen gilt ein eigenes Gesetz, dazu gibt es den Artikel Wahlpsychologin werden. Ich bin Brand Designerin, keine Juristin; Berufsrecht klärst du mit ÖBVP oder Landesverband.
- Fragen
- Name
- Erscheinungsbild
- Website
- Schild und Karten
- Verzeichnisse
Was muss vor dem Auftritt geklärt sein?
Vier Dinge stehen fest, bevor irgendjemand ein Logo zeichnet:
- Berufsliste und Berufsbezeichnung. Du bist in die Berufsliste des Gesundheitsministeriums eingetragen und weißt, wie deine Bezeichnung lautet: „Psychotherapeutin (Cluster/Methode)“ nach § 8 PThG 2024. Sie steht später am Schild in genau dieser Form.
- Berufssitz. Die Adresse deiner Praxis. Sie ist am Schild zu kennzeichnen (§ 38 Abs. 5) und steht in der öffentlichen Berufsliste. Ohne Adresse gibt es weder Schild noch Google-Profil.
- Preise und Regeln. Honorar pro Einheit, Absageregelung, Umgang mit dem Kostenzuschuss. Die ÖGK erstattet bei Psychotherapie ohne Kassenvertrag derzeit 33,70 Euro für eine Sitzung von 60 Minuten, bis zur zehnten Sitzung ohne Bewilligung. Das PThG 2024 verlangt eine klare Preisinformation (§ 40 Abs. 6) und die Aufklärung vor der Behandlung (§ 42).
- Versicherung, Kassa, Datenschutz. Berufshaftpflicht, Rechnungslegung, ein Ort für Klientendaten, der die Verschwiegenheit nach § 45 hält. Der ÖBVP und die Landesverbände haben dazu Leitfäden, in Oberösterreich der OÖLP.
Wenn das steht, beginnt der Auftritt.
Warum kommt die Antwort „wofür stehe ich“ vor dem Namen?
Weil der Name sonst zufällig wird. Zwei Fragen reichen für den Anfang: Mit welchem Anliegen kommen Menschen zu dir, und was ist an deiner Arbeit anders als bei der Kollegin zwei Straßen weiter? Wer darauf in einem Satz antworten kann, hat den ersten Satz seiner Website und die Grundlage für den Namen.
Elisabeth Desinord, Therapeutin, beschreibt diesen Schritt so: „Melanie hat es geschafft, aus dem Wirrwarr in meinem Kopf ein stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln, das meine Erwartungen weit übertroffen hat. Durch ihre Workshops durfte ich meinen eigenen Werdegang (meine persönliche Hero Journey) noch einmal bewusst durchleben.“ Bei mir heißt dieser Teil Markenmentoring. Er ist einzeln buchbar. Mit dem Ergebnis arbeitest du selbst weiter oder mit mir.
Wann steht der Name?
Nach den Fragen, vor dem Logo. Für eine Einzelpraxis ist der eigene Name mit Berufsbezeichnung oft die beste Lösung, weil er am Schild ohnehin Pflicht ist und weil Zuweiserinnen einen Menschen empfehlen. Ein zusätzlicher Praxisname passt, wenn zwei oder mehr Personen zusammenarbeiten oder wenn ein Raumkonzept dahintersteht, wie bei Praxisraum Zwei in Perg. Was rechtlich gilt, wie du Marke und Domain prüfst und woran du einen guten Namen erkennst, steht im Artikel Praxisname finden.

Reserviere die Domain, sobald der Name feststeht. Sie kostet wenig, und die Adresse steht damit fest, bevor Schild und Karten in Druck gehen.
Was entsteht mit dem Logo?
Das Logo ist der kleinste Teil des Erscheinungsbilds. Mit ihm entstehen Farben, Schriften und die Bildsprache, und diese vier Dinge bestimmen, ob Schild, Karte und Website später zusammengehören. Bei Andreas Fuka, Klinischem Psychologen in Linz, ist das Zeichen ein Stein, weil seine Klientinnen und Klienten nach Herzinfarkt oder Operation Boden unter den Füßen suchen. Die Farben Mintgrün, Waldgrün, Off-White und Terrakotta ziehen sich von der Website bis zum Folder.
- Mintgrün
- Waldgrün
- Off-White
- Terrakotta
Für eine psychotherapeutische Praxis heißt das: Das Erscheinungsbild darf ruhig sein und etwas über deine Arbeit sagen. Ein Auftritt, der genauso bei jeder anderen Praxis stehen kann, hilft niemandem bei der Entscheidung, ob er bei dir richtig ist.
Was kommt zuerst: Website oder Visitenkarte?
Die Website. Auf der Visitenkarte und am Schild steht die Webadresse. Wer die Karte vor der Website druckt, druckt eine Adresse, hinter der noch nichts liegt.
Auf die Website gehören der erste Satz, deine Anliegen, Ablauf und Kosten, eine Seite über dich, Kontakt, Impressum und Datenschutz. Pflicht sind Berufsbezeichnung, Impressum nach § 5 E-Commerce-Gesetz und die Preisinformation; wer online arbeitet, nennt es „Online-Psychotherapie“. Alles Weitere steht im Artikel Website als Psychotherapeutin. Plane den Fototermin nach der Möblierung und vor dem Start der Website.
Wann bestellst du Praxisschild und Visitenkarten?
Sobald Adresse und Erscheinungsbild feststehen und der Starttermin der Website fix ist. Für das Schild brauchst du zusätzlich das Einverständnis der Hausverwaltung oder des Vermieters für Ort und Montage. Am Schild stehen mindestens dein Name, die Berufsbezeichnung und der Cluster (§ 38 Abs. 5 PThG 2024), dazu meist Telefon, Erreichbarkeit und die Webadresse. Auf der Visitenkarte steht die Berufsbezeichnung, der Cluster ist dort empfohlen. Wie die Bezeichnung geschrieben wird und was ab 1. Oktober 2026 für Menschen in Fachausbildung gilt, steht im Artikel Praxisschild und Visitenkarte in der Psychotherapie.
Rechne für Schild und Karten mit Produktions- und Lieferzeit und frag die Druckerei vor der Bestellung danach. Ein Schild, das eine Woche nach der Eröffnung kommt, ist ärgerlich und lässt sich vermeiden.
Wie kommst du in die Verzeichnisse?
Nach dem Livegang der Website, in dieser Reihenfolge:
- Google-Unternehmensprofil. Derselbe Name wie am Schild, Kategorie Psychotherapeutin, Adresse, Öffnungszeiten, Telefon, Website, zwei bis drei Fotos von Raum und Tür. Google verlangt eine feste Beschilderung mit dem Namen am Standort, deshalb kommt das Profil nach dem Schild.
- Berufsliste. Dein Eintrag ist öffentlich; prüf, ob Berufssitz und Zusatzbezeichnung stimmen.
- Verbandssuchen. Die Suche des ÖBVP listet Mitglieder, psyonline.at ist ein privates Portal mit über 9.000 Einträgen. Beide zeigen freie Plätze und Schwerpunkte.
- Kassen und Vereine. Wenn du Kassenplätze über einen Verein anbietest, steht dein Eintrag dort.
Was in den Verzeichnissen steht, muss mit Schild und Website übereinstimmen. Unterschiedliche Schreibweisen des Namens machen es Google schwer, Profil und Website zusammenzuführen. Wie Menschen dich über Google, Maps und KI-Assistenten finden, steht im Artikel Von Google bis ChatGPT.
Was gilt bei Werbung für die Praxis?
Sachliche und wahre Information ist erlaubt, Website, Schild, Karten und Inserate in angemessener Größe eingeschlossen (§ 48 PThG 2024, Werberichtlinie des Ministeriums). Standeswidrig sind laut Richtlinie unter anderem vergleichende Werbung, Gutscheine, E-Mails an Menschen, die keine Patientinnen sind, Flugblätter und Aufschriften am Auto. Was auf Instagram geht und was nicht, steht im Artikel Werbung als Psychotherapeutin.
Was kostet das alles?
Öffentliche Preise österreichischer Anbieter für Website, Logo, Schild, Karten und Fotos stehen mit Quellen im Artikel Was kostet ein Praxisauftritt. Für einen Auftritt bei mir bekommst du nach dem Erstgespräch ein Angebot, in dem jede Leistung einzeln steht.
Wie läuft das mit madea?
Zwei Wege, je nachdem, wo du stehst.

Wenn du erst sortieren willst, wofür du stehst und was du anbietest, beginnen wir mit dem Markenmentoring: drei Termine, online oder bei mir in Linz, am Ende deine Strategie schriftlich, mit deinen Themen. Damit arbeitest du selbst weiter oder mit mir.
Wenn deine Leistungen fachlich klar sind und du willst, dass zur Eröffnung alles fertig ist, passt der Praxisauftritt: Logo, Website mit Texten, Fotoshooting, Visitenkarten und Praxisschild, Druck und Produktion organisiert. Von dir brauche ich eine Besprechung am Anfang, einen Fototermin vor Ort und zum Schluss die Übergabe.
Fragen dazu
In welcher Reihenfolge entsteht der Auftritt einer psychotherapeutischen Praxis?
Zuerst die Antwort, wofür du stehst und für wen du arbeitest, dann der Name, dann Logo und Erscheinungsbild, dann die Website, danach Praxisschild und Visitenkarten, zum Schluss Google-Unternehmensprofil und Verzeichnisse.
Was muss auf dem Praxisschild einer Psychotherapeutin stehen?
Mindestens Name, Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ und der Cluster in Klammer (§ 38 Abs. 5 PThG 2024, seit 1.1.2025). Telefon, Erreichbarkeit und Webadresse dürfen dazu.
Kommt die Visitenkarte vor der Website?
Nein. Auf Karte und Schild steht die Webadresse, deshalb entsteht die Website zuerst. Die Fotos dafür werden gemacht, sobald der Raum eingerichtet ist.
Quellen
- PThG 2024, §§ 8, 38, 40, 42, 45, 48: ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578
- ÖBVP, Praxisführung: psychotherapie.at/psychotherapeutinnen/rechtliches/praxisfuehrung
- OÖLP, Praxisgründung und Praxisführung: ooelp.at/psychotherapeutinnen/praxisgruendung-praxisfuehrung/berufsethik
- Werberichtlinie Psychotherapie, BMSGPK 2020: sozialministerium.gv.at/dam/jcr:95ea8ea0-a287-404e-920c-068546670dab/Werberichtlinie_%28BMSGPK%29.pdf
- ÖGK, Kostenzuschuss Psychotherapie (Satzung 2025, Anhang 7): ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2025_0068/AVSV_2025_0068.pdf
- Öffentliche Berufsliste Psychotherapie: psychotherapie.ehealth.gv.at/
- Google, Richtlinien für Unternehmensnamen und Standorte: support.google.com/business/answer/3038177?hl=de
- Case Studies: Praxis Fuka, Praxisraum Zwei (unter /portfolio)




