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BlogPraxis gründenMelanie Pfeiffer6 Minuten

Wahlpsychologin werden: Praxisstart als Klinische Psychologin in Österreich

Seit 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung eine Leistung der Krankenkassen. Wer als Klinische Psychologin ohne Kassenvertrag behandelt, erbringt die Behandlung als Wahlleistung: Die Klientin zahlt das Honorar und bekommt von der ÖGK derzeit 33,70 Euro pro 60-Minuten-Einheit zurück. Seit Jänner 2026 gibt es dazu Kassenplätze, vermittelt über die Servicestelle psyhelp des Berufsverbands BÖP, mit rund 120.700 Behandlungseinheiten pro Jahr und einem Honorar von 86,74 Euro pro Einheit. Für den Start brauchst du die Eintragung in die Berufsliste, einen Berufssitz mit Schild, eine Berufshaftpflicht und eine klare Preisinformation. Dazu kommt der Auftritt, und dafür stehen unten zwei Praxen aus Oberösterreich als Beispiel.

Praxisschild der Praxis Fuka für Klinische Psychologie in Linz, madea

Stand: September 2026. Ich bin von Beruf Brand Designerin, keine Juristin; dein Berufsrecht klärst du mit dem BÖP. Für Psychotherapeutinnen gilt ein anderes Gesetz, dazu gibt es den Artikel Psychotherapeutische Praxis gründen.

Was bedeutet „Wahlpsychologin“ genau?

Zwei Dinge, und die werden oft verwechselt. Im engen Sinn führt der Dachverband der Sozialversicherungsträger eine „WahlpsychologInnenliste“. Sie gilt nur für die klinisch-psychologische Diagnostik: Wer dort eingetragen ist, dessen Patientinnen bekommen 80 Prozent des Vertragstarifs für Diagnostik erstattet. Voraussetzungen sind unter anderem zwei Jahre nach der Eintragung in die Berufsliste, 20 anonymisierte Befunde und eine Gebühr von 120 Euro.

Im weiten Sinn, und so wird das Wort gesucht, meint „Wahlpsychologin“ eine Klinische Psychologin, die Behandlung ohne Kassenvertrag anbietet. Die ÖGK nennt das „klinisch-psychologische Behandlung als Wahlleistung“. Dafür braucht es keine eigene Liste, nur die Eintragung in die Berufsliste des Gesundheitsministeriums. Um diesen Fall geht es im Rest des Artikels.

Wie funktioniert der Kostenzuschuss für deine Klientinnen?

Stand: September 2026

Die Klientin zahlt dein Honorar und reicht die Rechnung bei ihrer Kasse ein. Für eine Einzelsitzung von 60 Minuten erstattet die ÖGK 33,70 Euro, für 30 Minuten 19,30 Euro (Satzung ÖGK 2025, Anhang 7). Bis zur zehnten Sitzung braucht es keine Bewilligung, ab der elften ist eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst nötig. Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung vor oder nach der ersten, spätestens vor der zweiten Sitzung (§ 135 ASVG).

Deine Honorarnote muss laut ÖGK enthalten: Name und Versicherungsnummer, Diagnose mit ICD-Code, Anzahl der Sitzungen, Einzel- oder Gruppensitzung, Datum und Dauer, Zahlungsnachweis, Unterschrift und Stempel. Für SVS und BVAEB gelten eigene Beträge, ein Link auf die jeweilige Kassenseite auf deiner Website erspart dir die Frage am Telefon.

Wie kommst du an Kassenplätze über psyhelp?

Seit 26. Jänner 2026 melden sich Versicherte bei psyhelp an, der Servicestelle des BÖP. Nach einem Clearing werden sie an Behandlerinnen mit freien Kapazitäten vermittelt. ÖGK, SVS und BVAEB finanzieren dafür jährlich rund 120.700 Behandlungseinheiten zu je 50 Minuten. Das Honorar für Psychologinnen im Pool liegt 2026 bei 86,74 Euro pro Einheit.

Aufgenommen wird, wer laut BÖP diese Voraussetzungen erfüllt: Eintragung in die Berufsliste für Klinische Psychologie, mindestens zwei Jahre Behandlungserfahrung, einschlägige und aktuelle Fortbildungen und freie Kapazitäten von etwa fünf Einheiten pro Woche. Der BÖP schreibt dazu, dass nur eine begrenzte Anzahl aufgenommen wird; bei der Vorstellung Ende Jänner 2026 waren 500 Psychologinnen und Psychologen im Pool. Ob derzeit neue Aufnahmen möglich sind, erfährst du bei service@psyhelp.at. Die Finanzierung durch den Bund ist laut ÖGK bis 2028 gesichert, eine Evaluierung ist bis April 2028 vorgesehen. Der Kostenzuschuss bleibt daneben bestehen.

Für eine Praxisgründerin heißt das: Der Kassenplatz ist ein zweites Standbein neben den Klientinnen, die dich selbst finden. Wer über psyhelp vermittelt wird, hat sich seine Behandlerin nicht ausgesucht, und der Pool ist begrenzt.

Welche Pflichten gelten für Schild, Website und Preise?

Das Psychologengesetz 2013 regelt den Auftritt an vier Stellen:

  • Berufsbezeichnung. „Klinische Psychologin“ oder „Klinischer Psychologe“ ist zu führen und geschützt (§ 29 Abs. 1 und 3). In Klammer dürfen bis zu vier Spezialisierungen stehen (Abs. 5).
  • Praxisschild. Der Ort der freiberuflichen Tätigkeit ist „durch Anbringung zumindest des Namens und der Berufsbezeichnung zu kennzeichnen“ (§ 29 Abs. 1). Ein zusätzlicher Praxisname ist nicht geregelt und muss sachlich sein; wie du einen findest, steht im Artikel Praxisname finden.
  • Preisinformation. Wer nicht direkt mit der Kasse abrechnet, informiert über „die Preise der von ihnen zu erbringenden Leistungen“ (§ 34 Z 3). Eine Website-Pflicht gibt es nicht, ein Absatz zu Honorar und Zuschuss auf der Seite beantwortet die häufigste Frage vorab.
  • Werbung. „Berufsangehörige haben sich jeder unsachlichen oder unwahren Information im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu enthalten“ (§ 38 Abs. 1). Provisionen für Zuweisungen sind verboten (Abs. 2). Die Ethikrichtlinie erlaubt ausdrücklich Information „auch im Internet sowie sozialen Netzwerken“, verlangt aber Sachlichkeit und eine klare Abgrenzung zu Psychotherapie und zu gewerblichen Angeboten wie Yoga oder Energetik, auch online. Autoaufschriften und Postwurfsendungen nennt sie als unzulässig, Informationsfolder zur freien Entnahme in Ordinationen als erlaubt.
Folder der Praxis Fuka, madeaVisitenkarte der Praxis Fuka, madea

Dazu kommen die Berufshaftpflicht mit mindestens einer Million Euro (§ 39), die Meldung jeder Änderung, etwa des Berufssitzes, binnen einem Monat (§ 31), und für Online-Arbeit die Bezeichnung „Online-Berufsausübung“ nach der Richtlinie vom Juli 2025; „Online-Psychologin“ ist nicht zulässig. Für die Website gelten außerdem Impressum nach § 5 E-Commerce-Gesetz und Datenschutz, wie im Artikel Website als Psychotherapeutin beschrieben.

In welcher Reihenfolge baust du den Auftritt auf?

Zuerst die Antwort, für wen du arbeitest und was an deiner Arbeit anders ist. Dann der Name, dann Logo und Erscheinungsbild, dann die Website, danach Schild und Visitenkarten, zum Schluss das Google-Unternehmensprofil und die Verzeichnisse: die Berufsliste des Ministeriums (dein Eintrag ist öffentlich), psychnet.at des BÖP, die Vertragspartnersuche der ÖGK, wenn du dort erscheinst, dazu DocFinder oder Doctify. Was in jedem Schritt passiert, steht im Artikel Psychotherapeutische Praxis gründen; die Reihenfolge ist für beide Berufe dieselbe, nur die Paragrafen unterscheiden sich.

Ein Punkt gilt für Klinische Psychologinnen besonders. Deine Klientinnen kommen oft über eine ärztliche Zuweisung, weil die Kasse eine ärztliche Untersuchung verlangt. Die Website hat also zwei Leserinnen: die Ärztin, die zuweist, und den Menschen, der Hilfe sucht. Beide müssen auf derselben Seite finden, was sie brauchen.

Zwei Praxen aus Oberösterreich

Praxis Fuka, Linz. Andreas Fuka hat neun Jahre in der Herzrehabilitation gearbeitet, mit Menschen, die nach Infarkt, Operation oder Diagnose den eigenen Körper nicht mehr kennen. 2026 hat er seine Praxis für Klinische Psychologie gegründet, ohne Namen und ohne Website, und mit dem Wunsch, sich um all das nicht selbst kümmern zu müssen. Die Marke musste zwei Dinge können: Klientinnen in einer schwierigen Phase spüren lassen, dass sie hier gut aufgehoben sind, und Zuweiserinnen zeigen, dass die Arbeit fachlich ernst zu nehmen ist. Das Zeichen ist ein Stein, der ruhig in der Hand liegt. Der erste Satz auf der Website: „Ein sicherer Raum bei Herzerkrankungen und Stress.“ Entstanden sind Name, Logo, Farben, Folder, Visitenkarte, Website und Fotos, aus einem Workshop heraus. Zur Case Study Praxis Fuka

Startseite der Praxis Fuka am Laptop, madea

Praxisraum Zwei, Perg. Zwei Therapeutinnen, die sich im beruflichen Umfeld kennengelernt haben und ähnlich über psychische Gesundheit denken, haben eine gemeinsame psychologische Praxis für Erwachsene mit Stress, innerer Anspannung, psychosomatischen Beschwerden und emotionaler Überforderung aufgebaut. Der Auftritt sollte sachlich bleiben und keine Distanz erzeugen. Früh war klar: keine esoterischen Inhalte, keine Heilversprechen, keine medizinische Überfrachtung, keine distanzierte Sprache. Der Name steht für zwei Perspektiven und für einen Ort, an dem Prozesse ohne Druck stattfinden. Die Bildwelt zeigt Räume, Materialien und Licht, keine Therapieszenen. Anita und Elena danach: „… ein stimmiges, authentisches Branding, das super zu uns passt und uns ein Stück mehr Identität und Orientierung in unseren nächsten Schritten schenkt.“ Zur Case Study Praxisraum Zwei

Markenauftritt Praxisraum Zwei, psychologische Praxis in Perg, madea

Was Andreas über den Prozess sagt

Andreas Fuka, Klinischer Psychologe in Linz
Andreas Fuka, Klinischer Psychologe, Linz

„Mit Fr. Pfeiffer an der Website und Branding für meine Praxis zu arbeiten war eine absolute Freude. Sie nahm sich Zeit, hatte eine tolle Struktur im Beratungsprozess und stellte unzählige Fragen, die nicht nur für die Gestaltung der Website, Visitenkarten etc... wichtig waren, sondern mir allgemein im Prozess Richtung Selbstständigkeit geholfen haben.“

Die Fragen am Anfang sind der Teil, der über die Marke hinausreicht. Bei mir heißt er Markenmentoring und ist einzeln buchbar, wenn du erst sortieren willst, wofür du stehst. Wenn deine Leistungen fachlich klar sind und zur Eröffnung alles fertig sein soll, passt der Praxisauftritt: Logo, Website mit Texten, Fotoshooting, Visitenkarten und Praxisschild, und ich organisiere Druck und Produktion. Für dich heißt das: eine Besprechung zu Beginn, ein Fototermin in der Praxis und am Ende die Übergabe.

Fragen dazu

Wie hoch ist der Kostenzuschuss der ÖGK für klinisch-psychologische Behandlung?

33,70 Euro pro Einzelsitzung von 60 Minuten und 19,30 Euro für 30 Minuten (Stand September 2026). Bis zur zehnten Sitzung brauchen keine Bewilligung, ab der elften ist eine Bewilligung nötig. Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung spätestens vor der zweiten Sitzung.

Was ist psyhelp?

Die Servicestelle des BÖP, über die seit 26. Jänner 2026 Kassenplätze für klinisch-psychologische Behandlung vermittelt werden: rund 120.700 Einheiten pro Jahr, 86,74 Euro Honorar pro Einheit für Psychologinnen im Pool. Aufgenommen werden Klinische Psychologinnen mit mindestens zwei Jahren Behandlungserfahrung und freien Kapazitäten.

Was muss auf dem Praxisschild einer Klinischen Psychologin stehen?

Mindestens der Name und die Berufsbezeichnung „Klinische Psychologin“ (§ 29 Abs. 1 Psychologengesetz 2013). Bis zu vier Spezialisierungen dürfen in Klammer dazu.

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. ÖGK, Klinisch-psychologische Behandlung (FAQ, Zuschusshöhe, Bewilligung): oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.897679&portal=oegkportal
  2. ÖGK, Kassenplätze ab 2026 (10.12.2025): oegk.at/cdscontent/?contentid=10007.908362&portal=oegkportal
  3. Satzung ÖGK 2025, Anhang 7 (avsv Nr. 68/2025): ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2025_0068/AVSV_2025_0068.pdf
  4. ASVG § 135: ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008147&Paragraf=135
  5. BÖP, Informationen zur Sachleistungsvereinbarung und psyhelp: boep.or.at/psychologische-behandlung/informationen-zur-sachleistungsvereinbarung
  6. BÖP, Meldungen vom 10.12.2025 und 28.01.2026: boep.or.at/aktuelles
  7. psyhelp: psyhelp.at
  8. Dachverband, WahlpsychologInnenliste (Diagnostik): sozialversicherung.at/cdscontent/?contentid=10007.846085&portal=svportal
  9. Psychologengesetz 2013, §§ 25, 29, 31, 34, 38, 39 (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008552
  10. Ethikrichtlinie Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie (BMSGPK, 10.02.2020): sozialministerium.at/dam/jcr:2b1eca1c-564e-4f0f-ac47-b3bfb1a3c740/Ethikrichtlinie,%20KPL%20(Stand%202020-02-10).pdf
  11. Richtlinie Online-Berufsausübung (02.07.2025): sozialministerium.gv.at/dam/jcr:2551c44a-2e4b-41d5-9c1a-0a218faaa6cd/Richtlinie_Online-Berufsaus%C3%BCbung_Stand_02.07.2025.pdf
  12. Berufsliste Klinische Psychologie: klinischepsychologie.ehealth.gv.at/
  13. Case Studies Praxis Fuka und Praxisraum Zwei (unter /portfolio)

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