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Website für ein Gesundheitszentrum oder eine Praxisgemeinschaft: Wie mehrere Berufe und Personen auf einer Seite Platz finden
Die Website eines Gesundheitszentrums hat drei Ebenen: eine Startseite, die sagt, was das Haus ist und für wen; eine Seite je Leistung, weil Patientinnen nach „Physiotherapie Perg“ suchen und nicht nach einem Namen; und eine Seite je Person mit ihrer eigenen Berufsbezeichnung, ihrem Kassenstatus und ihrem Terminweg. Davor steht die Entscheidung, ob das Zentrum die Absenderin ist oder die Menschen darin. Dazu kommen die Pflichtangaben für jeden Beruf, der im Haus arbeitet.

Stand: Oktober 2026. Ich bin Brand Designerin, keine Juristin. Für Berufsrecht sind die Ärztekammer, der ÖBVP, der BÖP und die MTD-Verbände zuständig; die Paragrafen stehen verlinkt in den Quellen.
Wer ist die Absenderin: das Zentrum oder die Personen?
Die Frage kommt vor der ersten Seite, weil Name und Logo davon abhängen. Beim Zentrum Wiegand in Maintal bei Frankfurt war die Antwort das Haus: Aus „Praxis für Osteopathie Maureen Wiegand“ wurde Zentrum Wiegand, mit vier Zeichen für vier Bereiche. Bei der Gemeinschaftsordination Dr. Hürbe und Dr. Reinelt für Lungenheilkunde in Linz war die Antwort die zwei Ärztinnen: Das Logo zeigt die Lunge im Kreis und ein grünes „&“, das die beiden verbindet.
Eine Faustregel: Wenn im Haus Menschen kommen und gehen, steht das Zentrum vorne. Sind zwei Personen die Praxis, stehen ihre Namen vorne. Bei Ärztinnen gibt das Gesetz einen Rahmen vor. Eine Gruppenpraxis ist eine OG oder GmbH, und ihre Firma muss den Namen einer Gesellschafterin und die vertretenen Fachrichtungen nennen (§ 52a Ärztegesetz). In einer Ordinationsgemeinschaft teilen sich Ärztinnen nur die Räume, jede bleibt eigenverantwortlich (§ 52). Mehr zu Name und Logo im Artikel Praxisgemeinschaft: Name und Logo.
Welche Seiten braucht eine Praxis-Website mit mehreren Therapeuten oder Ärzten?
Drei Ebenen, dazu Kontakt und Pflichtseiten:
| Ebene | Was darauf steht | Wer so sucht |
|---|---|---|
| Startseite | Was das Haus ist, für wen, welche Bereiche, wo | Menschen, die den Namen kennen |
| Eine Seite je Leistung | Das Anliegen in den Worten der Patientinnen, Ablauf, Kosten, wer im Haus das macht | Menschen, die „Logopädie“ oder „Osteopathie“ und den Ort eingeben |
| Eine Seite je Person | Name, Berufsbezeichnung, Ausbildung, Kassenstatus, Terminweg, Foto | Menschen, die den Namen gehört haben, und Zuweiserinnen |
Die Leistungsseiten sind das Gerüst. Beim Zentrum Wiegand hat jeder der vier Bereiche eine eigene Seite in seiner Farbe, mit Preisen und Dauer jeder Behandlung. Eine Team-Übersicht verbindet die Personenseiten: alle Gesichter, jeweils mit Berufsbezeichnung und einem Satz zur Arbeit. Was auf die Website einer einzelnen Praxis gehört, steht im Artikel Website als Psychotherapeutin.

Wie zeigt die Seite, wer Kasse hat und wie man einen Termin bekommt?
Der Kassenstatus ist eine Angabe pro Person. In einer Praxisgemeinschaft kann eine Ärztin einen Kassenvertrag haben und die Physiotherapeutin nebenan als Wahltherapeutin arbeiten. Der Satz dazu steht auf der Personenseite und noch einmal auf der Leistungsseite, mit Stand-Datum.
Zur Preisinformation verpflichtet das Berufsrecht jeden Beruf einzeln: Ärztinnen ohne direkte Kassenabrechnung müssen „eine klare Preisinformation“ zur Verfügung stellen (§ 51 Abs. 1b Ärztegesetz), Psychotherapeutinnen ebenso (§ 40 Abs. 6 PThG 2024). Physiotherapeutinnen, Ergotherapeutinnen, Logopädinnen und Diätologinnen informieren über die Kosten und darüber, was die Kasse voraussichtlich übernimmt (§ 39 Abs. 3 MTD-Gesetz 2024). Eine Pflicht, Preise auf die Website zu schreiben, steht in keinem der drei Gesetze.
Termine laufen zentral oder pro Person. Zentral heißt eine Nummer oder ein Kalender für alle. Pro Person heißt eigener Kalender und eigenes Telefon auf jeder Personenseite. Beides funktioniert, wenn auf der Website steht, wer sich zurückmeldet und bis wann.
Was gehört ins Impressum, wenn mehrere Berufe im Haus arbeiten?
Das Impressum nach § 5 E-Commerce-Gesetz nennt die Diensteanbieterin: Name oder Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, bei Berufen mit Berufsrecht die Kammer oder den Berufsverband, die Berufsbezeichnung und den Staat, in dem sie verliehen wurde, einen Hinweis auf das Berufsrecht und den Zugang dazu, dazu die UID-Nummer, falls vorhanden. Bei einer Gruppenpraxis ist das die Gesellschaft, in einer Praxisgemeinschaft bleibt jede Person ihre eigene Unternehmerin. Soweit ich das lese, braucht dann jede Person, die auf der Seite ihre Leistungen anbietet, einen eigenen Block im Impressum mit Berufsbezeichnung und Berufsrecht. Das Mediengesetz verlangt dazu Name, Unternehmensgegenstand und Sitz der Medieninhaberin (§ 25 Abs. 5). Arbeitet ein Gewerbe mit, etwa Lebens- und Sozialberatung oder Energetik, gehören nach § 63 Gewerbeordnung Name und Standort der Gewerbeberechtigung auf die Website.
Das Barrierefreiheitsgesetz gilt laut WKO weder für reine Informationsseiten ohne Buchungsmöglichkeit noch für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz. Ein größeres Zentrum, das online Termine buchen lässt, prüft die Pflicht; mehr dazu im Artikel Barrierefreiheit im Web.
Wie steht die Berufsbezeichnung jeder Person richtig auf der Seite?
Jeder Beruf hat sein eigenes Gesetz, und die Personenseite übernimmt die Bezeichnung von dort:
- Psychotherapeutin. „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ ist bei Ausübung des Berufs zu führen, der Cluster darf in Klammer folgen, etwa „Psychotherapeutin (Systemische Therapie)“ (§ 8 PThG 2024). Am Berufssitz ist der Cluster Pflicht (§ 38 Abs. 5).
- Klinische Psychologin. „Klinische Psychologin“ oder „Klinischer Psychologe“, bis zu vier Spezialisierungen in Klammer (§ 29 Psychologengesetz 2013).
- Ärztin. Die Berufsbezeichnung laut Ärzteliste, etwa „Ärztin für Allgemeinmedizin“ oder „Fachärztin für …“ mit dem Sonderfach; Zusätze nur, wie § 43 Ärztegesetz sie erlaubt.
- Physiotherapeutin, Ergotherapeutin, Logopädin, Diätologin. Die Berufsbezeichnung nach § 1 MTD-Gesetz 2024, zu führen in Ausübung des Berufs (§ 3).
Für Ärztinnen gestattet die Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit 2014“ der Ärztekammer unter anderem die Information über die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsberufen und „die Beteiligung an einer fremden Homepage“ (§ 4), also die Seite des Zentrums. Bilder von Patientinnen nur mit deren Zustimmung (§ 5 Abs. 4).
Wie schreibst du für Patientinnen und für Zuweiserinnen auf derselben Seite?
Patientinnen suchen ihr Anliegen in ihren eigenen Worten: Rückenschmerzen, oder ein Kind, das mit drei noch wenig spricht. Diese Worte gehören in die Überschriften und den ersten Absatz der Leistungsseiten. Zuweiserinnen, also Hausärztinnen oder Kinderärztinnen, lesen anders: Fachrichtung, Qualifikation, Kassenstatus, der Weg der Zuweisung und wie der Befund zurückkommt. Das bekommt einen eigenen Abschnitt auf der Personenseite oder eine Seite „Für Zuweiserinnen und Zuweiser“ mit direkter Telefonnummer.
Für die Fotos gilt bei mehreren Menschen eine Regel mehr: alle Porträts an einem Tag, mit derselben Fotografin und demselben Licht. Porträts von verschiedenen Tagen und Wänden sieht man der Team-Seite sofort an. Dazu ein Bild vom Haus mit dem Schild, der Empfang und die Räume. Zu Praxisraum Zwei in Perg, einer Praxis für Psychologie und Psychotherapie, steht in der Case Study: „Die Bildwelt zeigt Räume, Materialien und Licht, keine typischen Therapieszenen.“

Braucht das Zentrum ein Google-Profil, oder jede Person eines?
Beides. In den Richtlinien für Unternehmensprofile steht für mehrere Fachkräfte an einem Standort: Die Organisation erstellt ein eigenes Profil für den Standort, und die Profile der einzelnen Fachkräfte enthalten „nur den Namen der entsprechenden Person und nicht den Namen der Organisation“. Ärztinnen und Therapeutinnen, die selbst Patientinnen empfangen, dürfen ein eigenes Profil haben, aber nicht mehrere für verschiedene Fachgebiete. Am Standort muss ein festes Schild mit dem Namen hängen. Für die Website folgt daraus: Das Profil des Zentrums zeigt auf die Startseite, jedes Personenprofil auf die Personenseite, und der Name ist überall gleich geschrieben, vom Schild bis zum Impressum.
Für die Suche heißt jede Leistungsseite Leistung plus Ort, etwa „Physiotherapie in Perg“, und nennt im ersten Absatz, wer im Haus das macht. Personenseiten heißen Name plus Beruf, die Startseite heißt wie das Zentrum. Wie Google, Maps und KI-Assistenten eine Praxis finden, steht im Artikel Von Google bis ChatGPT.
Wer pflegt die Seite, wenn jemand kommt oder geht?
Das legt ihr fest, bevor die Seite online geht. Eine Person im Haus sammelt Änderungen und entscheidet; eine zweite weiß, wie die Seite gebaut ist. Der Aufbau aus Leistungs- und Personenseiten hilft dabei: Kommt eine Therapeutin dazu, entsteht eine Personenseite, die Team-Übersicht bekommt ein Gesicht mehr, und auf den passenden Leistungsseiten steht ihr Name. Geht jemand, fällt die Personenseite weg, die Leistungsseite bleibt und nennt die Nachfolgerin oder sagt, dass der Bereich ruht.
Eine Liste für jeden Wechsel:
- Personenseite anlegen oder abschalten, alte Adresse weiterleiten
- Team-Übersicht und Leistungsseiten anpassen
- Impressum: Berufsbezeichnung und Berufsrecht der neuen Person ergänzen oder entfernen
- Google-Profil der Person anlegen oder übergeben, Verzeichnisse des Berufs prüfen
- Porträt im selben Stil nachfotografieren
- Schild und Drucksorten
Wie läuft die Website für ein Zentrum mit madea?
Für Zentren und Praxisgemeinschaften gibt es bei mir Brand Alchemy. Das Angebot passt, wenn du „ein Zentrum oder Institut aufbaust und mehrere Bereiche unter einem Namen zeigen willst“. Zuerst klären wir, wie die Bereiche zusammenhängen und ob dein Name vorne steht oder der des Zentrums. Danach übersetze ich das in Logo, Farben, Schriften und Bildsprache. Dann kommt die Website mit Texten; das Technische übernehme ich, damit Google und KI-Suchen das Zentrum finden. Bis zur fertigen Website dauert es meist vier bis acht Wochen. Für Änderungen wie neue Öffnungszeiten gibt es danach eine Pauschale, die du einmal im Jahr zahlst. Alle Termine laufen auch online.
Maureen Wiegand, Osteopathin im Zentrum Wiegand, hat über die Zusammenarbeit geschrieben: „Mit dem neuen Logo, dem gesamten Markenauftritt und insbesondere der Website bin ich mehr als glücklich. Das Ergebnis fühlt sich absolut stimmig an und repräsentiert meine Praxis genau so, wie ich es mir gewünscht habe.“ Weitere Beispiele unter Cases.
Fragen dazu
Braucht jede Therapeutin im Gesundheitszentrum eine eigene Seite?
Ja. Eine Seite je Person mit Name, Berufsbezeichnung nach ihrem Berufsgesetz, Kassenstatus und Terminweg. Dazu eine Seite je Leistung, weil Patientinnen nach Leistung und Ort suchen und nicht nach einem Namen.
Was muss ins Impressum einer Praxisgemeinschaft?
Nach § 5 E-Commerce-Gesetz Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kammer oder Berufsverband, Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat, ein Hinweis auf das Berufsrecht und die UID-Nummer, falls vorhanden. Bleibt in der Praxisgemeinschaft jede Person selbstständig, gilt das soweit ich es lese für jede Person. Nach § 25 Mediengesetz kommen Name, Unternehmensgegenstand und Sitz dazu.
Braucht ein Gesundheitszentrum ein Google-Profil oder jede Ärztin eines?
Beides. Google sieht ein Profil für den Standort mit dem Namen des Zentrums vor und für jede Fachkraft, die selbst Patientinnen empfängt, ein Profil nur mit dem Personennamen. Am Standort muss ein festes Schild mit dem Namen hängen.
Quellen
- E-Commerce-Gesetz § 5 (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001703&Paragraf=5 (abgerufen am 06.10.2026)
- Mediengesetz § 25 (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000719&Paragraf=25 (abgerufen am 06.10.2026)
- Gewerbeordnung 1994 § 63 (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517&Paragraf=63 (abgerufen am 06.10.2026)
- Psychotherapiegesetz 2024, §§ 8, 38, 40 (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578 (abgerufen am 06.10.2026)
- Psychologengesetz 2013 § 29 (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008552&Paragraf=29 (abgerufen am 06.10.2026)
- Ärztegesetz 1998, §§ 43, 51, 52, 52a (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138 (abgerufen am 06.10.2026)
- MTD-Gesetz 2024, BGBl. I Nr. 100/2024, §§ 1, 3, 39 (RIS): ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_100/BGBLA_2024_I_100.html (abgerufen am 06.10.2026)
- Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit 2014“ der ÖÄK, konsolidiert, §§ 4 und 5: aerztekammer.at/documents/261766/89043/OAK_VO+ArztOeff+konsolidiert.pdf/29f6b2b1-1ac4-a323-1a6b-0b4a9219b14d (abgerufen am 06.10.2026)
- WKO, FAQ Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce, Stand 01.02.2026: wko.at/internetrecht/barrierefreiheitsgesetz-im-e-commerce-faq (abgerufen am 06.10.2026)
- Google, Richtlinien für die Präsentation Ihres Unternehmens auf Google, Abschnitt „Mehrere Fachkräfte an einem Standort“: support.google.com/business/answer/3038177?hl=de (abgerufen am 06.10.2026)
- Case Studies: Zentrum Wiegand (madea.at/portfolio/zentrum-wiegand-gesundheitszentrum-branding-und-webdesign), Dr. Hürbe und Dr. Reinelt (madea.at/portfolio/huerbe-reinelt), Praxisraum Zwei (madea.at/portfolio/case-study-praxisraum-zwei) (abgerufen am 06.10.2026)
- Angebotsseite Brand Alchemy: madea.at/markenentwicklung-brand-strategy-webdesign (abgerufen am 06.10.2026)
- Google-Bewertung Maureen Wiegand, Wortlaut aus 03_kundenstimmen_google_2026.md



