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BlogMarke und LogoMelanie Pfeiffer7 Minuten

Praxisgemeinschaft oder Zentrum gründen: Wie ihr zu einem gemeinsamen Namen und Logo kommt

Ein gemeinsamer Name für eine Praxisgemeinschaft oder ein Zentrum beschreibt am besten den Ort oder das, was ihr zusammen anbietet, und keine der beteiligten Personen. So bleibt er, wenn jemand geht oder dazukommt. Die Namen der Einzelnen stehen trotzdem auf Schild und Website, weil jede Person ihre eigene Berufsbezeichnung führt: Psychotherapeutinnen mit Cluster nach § 38 Psychotherapiegesetz 2024, Ärztinnen nach der Schilderordnung 2026, Physio-, Ergo- und Logopädinnen nach dem MTD-Gesetz. Das Logo braucht ein System, das mehrere Bereiche aufnimmt, und die Entscheidung darüber trefft ihr miteinander, bevor jemand zeichnet.

Visitenkarte des Zentrums Wiegand mit Logo und vier Bereichszeichen auf Holz, madea

Stand: Oktober 2026. Ich bin Brand Designerin, keine Juristin. Für Berufsrecht sind die Ärztekammer und die Berufsverbände zuständig, für den Gesellschaftsvertrag einer Gruppenpraxis eine Anwältin.

Was ist eine Praxisgemeinschaft, und was heißt das für den Namen?

Das Psychotherapiegesetz 2024 definiert die Praxisgemeinschaft als „Zusammenschluss (Kooperationsmodell im Innenverhältnis) zweier oder mehrerer freiberuflich tätiger Berufsangehöriger der Psychotherapie zur gemeinsamen Nutzung von Räumlichkeiten, Personal und Inventar“ (§ 4 Abs. 1 Z 11). Jede Person bleibt freiberuflich, mit eigenem Berufssitz und eigener Rechnung. Nach außen gibt es keine Gesellschaft, die den Namen hält. Der gemeinsame Name ist eine Marke, die ihr euch teilt, und das Gesetz regelt ihn nicht. Es verlangt, dass der Berufssitz „zumindest“ mit dem Namen jeder Berufsangehörigen, der Berufsbezeichnung und dem Cluster gekennzeichnet ist (§ 38 Abs. 5), und dass jede Information sachlich und wahr bleibt (§ 48).

Für Physio-, Ergo- und Logopädiepraxen gilt das MTD-Gesetz, das die Praxisgemeinschaft nicht eigens regelt. Es verlangt, dass jede Person in Ausübung ihres Berufs die eigene Berufsbezeichnung führt (§ 3 Abs. 1), höchstens zwei Berufssitze bestimmt (§ 30 Abs. 2) und auf vergleichende oder unsachliche Werbung verzichtet (§ 39 Abs. 1). Ein Zentrumsname ersetzt die Berufsbezeichnung also in keinem der Gesetze. Er steht daneben.

Was gilt für Ärzte in einer Gruppenpraxis oder Ordinationsgemeinschaft?

Bei Ärztinnen und Ärzten gibt es zwei Formen. Die Ordinationsgemeinschaft nach § 52 Ärztegesetz ist die Nutzung derselben Ordinationsräume „bei Wahrung der Eigenverantwortlichkeit eines jeden Arztes“. Jede Ärztin bleibt mit ihren Pflichtangaben am Schild (§ 3 Abs. 1 Schilderordnung 2026). Die Zusammenarbeit darf dort genannt werden; einen Firmennamen führt sie nur, wenn der Zusammenschluss gesellschaftsrechtlich einen braucht (§ 4 Abs. 1 Z 14).

Die Gruppenpraxis nach § 52a ist eine offene Gesellschaft oder eine GmbH mit Eintragung im Firmenbuch (§ 52b). In ihrer Firma müssen „jedenfalls der Name eines Gesellschafters und die in der Gruppenpraxis durch die Gesellschafter vertretenen Fachrichtungen“ stehen (§ 52a Abs. 2). Am Schild steht der Firmenwortlaut oder ein selbst gewählter Eigenname, dazu die Berufsbefugnis und die Erreichbarkeit (§ 3 Abs. 2 Schilderordnung); die Namen und Berufsbezeichnungen der Gesellschafterinnen dürfen dazu (§ 4 Abs. 1 Z 16).

Für den Namen heißt das: Die Firma einer Gruppenpraxis hängt an einer Person. Was beim Ausscheiden mit ihr passiert, regelt der Gesellschaftsvertrag; das klärt ihr mit einer Anwältin, bevor der Name aufs Schild kommt. Der Eigenname für den Außenauftritt ist davon unabhängig.

Zentrumsname oder eure Namen: Was passiert, wenn jemand geht?

Ein Name aus Personennamen passt in zwei Fällen. Erstens, wenn die Praxis einer Person gehört: Das Zentrum Wiegand in Maintal ist Maureen Wiegands Praxis mit vier Bereichen, und ihr Name steht zu Recht vorne. Zweitens, wenn zwei im selben Fach lange zusammenbleiben wollen: Dr. Hürbe und Dr. Reinelt, Lungenfachärztinnen in Linz, treten mit beiden Namen auf; ihr Logo zeigt die Lunge im Kreis und ein grünes „&“, das die beiden Ärztinnen verbindet. Was mit dem Namen passiert, wenn eine der beiden geht, ist bei dieser Wahl die offene Frage.

Arbeiten mehrere Freiberuflerinnen gleichberechtigt unter einem Dach, führt ein Name weiter, der keiner Person gehört. Praxisraum Zwei in Perg steht laut Case Study für Zusammenarbeit, für zwei Perspektiven und für die Verbindung von Körper und Psyche. Der Name beschreibt den Raum und die Idee, die beiden Namen stehen darunter.

Praxisschild von Praxisraum Zwei, Psychologie und Psychotherapie in Perg, madea
VergleichEure NamenName, der keiner Person gehört
Passt, wenndie Praxis einer Person gehört, oder zwei im selben Fach bleiben wollenmehrere Berufe oder Personen gleichberechtigt unter einem Dach arbeiten
BeispielDr. Hürbe & Dr. ReineltPraxisraum Zwei
Wenn jemand gehtName, Schild, Domain und Google-Profil ändern sichdie Zeile mit den Namen ändert sich

Eine Frage vor der Namenswahl: Wenn eine von uns in drei Jahren geht, was steht dann am Schild und in den Google-Bewertungen von heute? Gefällt euch die Antwort nicht, nehmt den Namen, der bleibt.

Woraus entsteht ein Name, der zu mehreren Berufen passt?

Der Name entsteht aus dem, was ihr teilt. Bei Praxisraum Zwei ist es der Raum und die Idee dahinter, beim Zentrum Wiegand die Größe: Aus der „Praxis für Osteopathie Maureen Wiegand“ ist das Zentrum Wiegand geworden; der alte Name hat nur einen von vier Bereichen genannt. Ein Wort, das einen Beruf nennt, schließt die anderen aus: Das „Physiozentrum“ passt nicht mehr, sobald eine Ergotherapeutin dazukommt. Wer zu viel verspricht, wird unsachlich: „Klinik“ oder „Institut“ wecken Erwartungen, die eine Praxisgemeinschaft nicht einlöst, und unsachliche Information ist in allen drei Berufsgesetzen verboten (§ 48 Psychotherapiegesetz 2024, § 39 MTD-Gesetz, § 53 Ärztegesetz).

Zwei Tests für jeden Kandidaten: Kann ihn jede von euch am Telefon sagen, ohne zu erklären, wer dahintersteht? Funktioniert er am Schild neben „Psychotherapeutin (Humanistische Therapie)“ und „Physiotherapeutin“? Die Prüfung auf Berufslisten, Firmenbuch, Domain und Markenregister steht im Artikel Praxisname finden. Bei einem Zentrumsnamen, in den mehrere Menschen investieren, kommt die Markenrecherche vor der Bestellung des Schilds. Im Register des Österreichischen Patentamts suchst du kostenlos, und das Patentamt schreibt selbst, dass es im Anmeldeverfahren nicht prüft, „ob bereits identische oder verwechslungsfähige ältere Marken bestehen“.

Wie passt ein Logo zu vier Bereichen und mehreren Personen?

Ein Logo für ein Zentrum ist ein System: Für das Dach steht ein Zeichen oder eine Wortmarke, und jeder Bereich bekommt ein eigenes Zeichen aus derselben Formfamilie und eine eigene Farbe. Beim Zentrum Wiegand sind das vier Zeichen für vier Bereiche: Osteopathie, Behandlungen, Beratung, Seminare. Jeder Bereich hat auf der Website seine eigene Seite in seiner Farbe. Wenn Maureen in ein paar Jahren baut, bleiben laut Case Study Name, Zeichen und Website, und es kommen Räume dazu.

Website des Zentrums Wiegand am Handy mit den vier Bereichen, madea

Für eine Praxisgemeinschaft heißt das: Ordnet Zeichen und Farben den Angeboten zu. Eine Farbe pro Person fehlt an dem Tag, an dem diese Person geht. Das Zeichen für Psychotherapie bleibt richtig, auch wenn eine andere Psychotherapeutin nachkommt. Hängen zwei Logos nebeneinander, eines pro Person, sieht man zwei Praxen, die sich eine Tür teilen.

Bei Dr. Hürbe und Dr. Reinelt reicht ein Zeichen für die Verbindung, das „&“, weil die Namen die Arbeit machen. Daraus ist laut Case Study ein einheitliches Erscheinungsbild entstanden, vom Praxisschild über Visitenkarten und Briefpapier bis zur Rechnungsvorlage.

Empfang der Gemeinschaftsordination Dr. Hürbe und Dr. Reinelt mit Schriftzug an der Wand, madea

Wie bleiben die Einzelnen auf Schild und Website sichtbar?

Am Schild steht oben der Zentrumsname mit Logo, darunter jede Person mit dem, was ihr Berufsrecht verlangt:

  • Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten: Name, Berufsbezeichnung und Cluster (§ 38 Abs. 5 Psychotherapiegesetz 2024)
  • Ärztinnen und Ärzte: Name, akademischer Grad, Berufsbezeichnung laut Ärzteliste, Erreichbarkeit (§ 3 Abs. 1 Schilderordnung 2026)
  • Physio-, Ergo- und Logopädinnen: Name und Berufsbezeichnung (§ 3 Abs. 1 MTD-Gesetz)

Praxisraum Zwei zeigt, wie das aussieht: der Praxisname groß, darunter die beiden Namen mit Berufsbezeichnung. Wer unter einem Zentrumsnamen arbeitet, dessen eigener Name wird am Schild kleiner. Darüber redet ihr ehrlich miteinander, bevor der erste Entwurf kommt.

Auf der Website gilt dasselbe in länger: eine Seite pro Person mit Beruf, Schwerpunkten, Kassenstatus und Preisen, weil beide Gesetze eine klare Information über die Kosten verlangen (§ 40 Abs. 6 Psychotherapiegesetz 2024, § 39 Abs. 3 MTD-Gesetz). Die Startseite führt zum Dach, die Terminanfrage zur Person. Wie die Website eines Zentrums jeden Bereich auffindbar macht, steht im Artikel Website für ein Gesundheitszentrum.

Wer entscheidet über Name und Logo, wenn ihr mehrere seid?

Alle, deren Name darunter steht. Legt vorher fest, wie ihr entscheidet: einstimmig, mit Mehrheit oder mit einer Person, die den Ausschlag gibt, wenn es unentschieden steht. Sonst wandert die Entscheidung zu der Person, die am lautesten ist, oder sie wird vertagt.

Und klärt vor dem ersten Entwurf, was ihr teilt und was nicht: Wer bietet was an, und wer darf den Namen weiterführen, wenn eine von euch geht. Diese Antworten liegen im Workshop auf dem Tisch, bevor ein Pixel entsteht, und sie sind der Grund, warum ein Logo später passt.

Anita Kneil, eine der beiden Therapeutinnen von Praxisraum Zwei, hat auf Google geschrieben: „Das Ergebnis spricht für sich: ein stimmiges, authentisches Branding, das super zu uns passt und uns ein Stück mehr Identität und Orientierung in unseren nächsten Schritten schenkt.“

Wie läuft das mit madea?

Für Zentren und Praxisgemeinschaften gibt es bei mir Brand Alchemy. Es passt, wenn ihr ein Zentrum oder Institut aufbaut und mehrere Bereiche unter einem Namen zeigen wollt. Zuerst klären wir, wie die Bereiche zusammenhängen und ob ein Personenname vorne steht oder der des Zentrums. Dann übersetze ich das in Logo, Farben, Schriften und Bildsprache bis zum Markensystem mit Vorlagen für eure Posts. Danach kommen Website und Texte, auf Wunsch das Social Mentoring. Alle Termine laufen auch online; das Zentrum Wiegand liegt bei Frankfurt.

Drei Projekte dazu: Zentrum Wiegand, Praxisraum Zwei und die Gemeinschaftspraxis Dr. Hürbe und Dr. Reinelt. Welche Fragen vor dem ersten Entwurf geklärt werden, steht im Artikel Markenworkshop.

Fragen dazu

Darf eine Praxisgemeinschaft einen gemeinsamen Namen führen?

Das Psychotherapiegesetz 2024 definiert die Praxisgemeinschaft als Kooperation im Innenverhältnis und regelt einen gemeinsamen Namen nicht. Am Berufssitz müssen Name, Berufsbezeichnung und Cluster jeder Person stehen (§ 38 Abs. 5), und jede Information muss sachlich und wahr sein (§ 48). Im Zweifel beim ÖBVP nachfragen.

Was passiert mit dem Praxisnamen, wenn eine Kollegin geht?

Besteht der Name aus Personennamen, ändern sich Schild, Website, Domain und Google-Profil. Beschreibt er den Ort oder die Idee dahinter, bleibt er, und am Schild ändert sich die Zeile mit den Namen. Bei einer ärztlichen Gruppenpraxis regelt der Gesellschaftsvertrag, was mit der Firma passiert.

Braucht jeder Bereich eines Zentrums ein eigenes Logo?

Ein eigenes Zeichen aus derselben Formfamilie und eine eigene Farbe, unter einem Zeichen für das Dach. Beim Zentrum Wiegand haben die vier Bereiche Osteopathie, Behandlungen, Beratung und Seminare je ein Zeichen und eine Farbe bekommen. Zeichen und Farben gehören zu den Angeboten, damit das System bleibt, wenn eine Person wechselt.

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. Psychotherapiegesetz 2024, BGBl. I Nr. 49/2024, § 4 Abs. 1 Z 11 (Praxisgemeinschaft), § 8 Abs. 1 (Berufsbezeichnung), § 38 Abs. 5 (Kennzeichnung des Berufssitzes), § 40 Abs. 6 (Preisinformation), § 48 (unsachliche Information): ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_49/BGBLA_2024_I_49.html (abgerufen am 06.10.2026)
  2. Ärztegesetz 1998, § 52 (Ordinations- und Apparategemeinschaften): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138&FassungVom=2026-10-06&Paragraf=52 (abgerufen am 06.10.2026)
  3. Ärztegesetz 1998, § 52a (Gruppenpraxen, Rechtsform und Firma): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138&FassungVom=2026-10-06&Paragraf=52a (abgerufen am 06.10.2026)
  4. Ärztegesetz 1998, § 52b (Gründung, Firmenbuch, Ärzteliste): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138&FassungVom=2026-10-06&Paragraf=52b (abgerufen am 06.10.2026)
  5. Ärztegesetz 1998, § 53 (Werbebeschränkung): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138&FassungVom=2026-10-06&Paragraf=53 (abgerufen am 06.10.2026)
  6. Schilderordnung 2026 der Österreichischen Ärztekammer (Kundmachung Nr. 04/2025, in Kraft seit 1. Februar 2026), § 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Z 14 und 16, § 4 Abs. 2 Z 2 und 3: aerztekammer.at/documents/d/content-pool/schilderordnung-2026 (abgerufen am 06.10.2026)
  7. MTD-Gesetz, BGBl. I Nr. 100/2024, § 3 Abs. 1 (Berufsbezeichnung), § 30 Abs. 2 (Berufssitz), § 39 Abs. 1 und 3 (Werbung, Kosteninformation): ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2024_I_100/BGBLA_2024_I_100.html (abgerufen am 06.10.2026)
  8. Österreichisches Patentamt, Marke national (keine Prüfung älterer Marken im Anmeldeverfahren): patentamt.at/schutz-anmelden/marken-anmelden/marke-national (abgerufen am 06.10.2026)
  9. Österreichisches Patentamt, Selbstrecherche see.ip: see-ip.patentamt.at/ (abgerufen am 06.10.2026)
  10. madea, Brand Alchemy (Ablauf, FAQ „Ich gründe ein Zentrum mit mehreren Bereichen“, Online-Termine): madea.at/markenentwicklung-brand-strategy-webdesign (abgerufen am 06.10.2026)
  11. Case Study Zentrum Wiegand: madea.at/portfolio/zentrum-wiegand-gesundheitszentrum-branding-und-webdesign (abgerufen am 06.10.2026)
  12. Case Study Praxisraum Zwei: madea.at/portfolio/case-study-praxisraum-zwei (abgerufen am 06.10.2026)
  13. Case Study Dr. Hürbe & Dr. Reinelt: madea.at/portfolio/huerbe-reinelt (abgerufen am 06.10.2026)
  14. madea, Praxisname finden (Beschreibung des Schilds von Praxisraum Zwei, Namensprüfung): madea.at/blog/praxisname-finden (abgerufen am 06.10.2026)
  15. Google-Bewertung von Anita Kneil, wörtlich: madea.at/kundenstimmen und 03_kundenstimmen_google_2026.md, Nr. 3

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