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BlogPraxis gründenMelanie Pfeiffer7 Minuten

Hebammenzentrum gründen: Wie kommt ihr zu Name, Logo und Website?

Zu Name, Logo und Website kommt ihr, wenn ihr zuerst klärt, was euch als Haus verbindet, und daraus einen Namen für das Haus macht. Das Logo wird dann zu einem System: ein Zeichen für das Zentrum und eigene Zeichen für Angebote wie Geburtsvorbereitung, Wochenbett oder Kurse. Auf der Website bekommt jede Hebamme ihre eigene Seite, damit Schwangere und Eltern sehen, wer sie begleitet und ob diese Hebamme einen Kassenvertrag hat.

Logo des Zentrum Wiegand mit vier Zeichen und Wortmarke über einem Sandstrand mit Dünengras, madea

Stand: Oktober 2026. Die Paragrafen zitiere ich aus dem Hebammengesetz. Ich bin Brand Designerin, eine Rechtsberatung ersetzt dieser Artikel nicht. Was für euer Haus berufsrechtlich gilt, klärt ihr mit dem Österreichischen Hebammengremium.

Was meldet jede Hebamme beim Hebammengremium, wenn ihr ein gemeinsames Haus eröffnet?

Jede Hebamme im Haus ist für sich beim Hebammengremium gemeldet, auch wenn ihr unter einem gemeinsamen Namen auftretet. Das Gremium schreibt selbst, dass die Mitgliedschaft eine Voraussetzung der Berufsausübung in Österreich ist. Das Hebammengesetz regelt dazu:

  1. Eintragung. Wer als Hebamme arbeiten will, meldet sich vor Aufnahme der Tätigkeit beim Hebammengremium an (§ 42a Abs. 1 HebG).
  2. Berufssitz. Freiberuflich braucht jede Hebamme einen Berufssitz in Österreich, also den Ort, an dem oder von dem aus sie regelmäßig arbeitet (§ 19 Abs. 1 und 3).
  3. Meldung beim Gremium. Jede Eröffnung, Verlegung und Schließung eines Berufssitzes oder einer Hebammenpraxis wird dem Gremium schriftlich gemeldet (§ 42c Abs. 1 Z 4).
  4. Bewilligung der Hebammenpraxis. Eine Hebammenpraxis im Sinn des Gesetzes braucht für Errichtung und Betrieb eine Bewilligung der Landesregierung, und sie darf höchstens fünf Betten haben (§ 56 Abs. 1 und 2). Die näheren Bestimmungen erlässt das jeweilige Bundesland.
  5. Persönlich. Auch im gemeinsamen Haus erfolgt die freiberufliche Arbeit jeder Hebamme „persönlich und unmittelbar“ (§ 19 Abs. 2).

Öffentlich einsehbar sind im Hebammenregister unter anderem die Berufssitze, die Hebammenpraxis, die Berufsbezeichnung und die Verträge mit Sozialversicherungsträgern (§ 42 Abs. 3). Was auf eurer Website steht, sollte deshalb zu dem passen, was jede von euch im Register gemeldet hat.

Welcher Name passt zu einem Hebammenzentrum?

Ein Name passt, wenn er das Haus beschreibt und Platz für alle lässt, die darin arbeiten. Steht der Name einer Hebamme vorne, wirkt das Zentrum wie ihre Praxis, in der andere mitarbeiten. Das kann stimmen, wenn eine von euch das Haus führt. Seid ihr mehrere Gleichberechtigte, passt ein eigener Name für das Haus besser, weil keine von euch vorne steht.

Achtet darauf, dass der Name nicht nur ein Angebot nennt. Heißt euer Haus nach dem Wochenbett, denken Schwangere bei der Geburtsvorbereitung nicht an euch. Wörter wie Geburtshaus passen nur, wenn bei euch auch Geburten stattfinden. Das Wort Hebammenpraxis verwendet das Gesetz für Häuser mit Bewilligung der Landesregierung; ob ihr es im Namen führen könnt, klärt ihr mit dem Gremium und dem Land.

Bevor ihr euch festlegt, prüft ihr den Namen bei Google und Google Maps, auf Instagram, in der Markendatenbank des Patentamts und bei der Domain. Wie das geht, steht im Artikel Praxisname finden.

Wie sieht ein Logo-System für mehrere Hebammen und Angebote aus?

Ein Logo-System hat ein Zeichen für das Haus und für jedes Angebot ein eigenes Zeichen in einer eigenen Farbe. In einem Hebammenzentrum können das Betreuung in der Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Wochenbett, Stillberatung und Kurse wie Rückbildung sein. Die Zeichen gehören zu den Angeboten. Kommt eine Kollegin dazu oder wechselt eine weg, bleibt das System, wie es ist, und es ändert sich nur ihre eigene Seite.

Steht bei jedem Kurs das Zeichen seines Angebots, finden Eltern ihren Kurs auf dem Plan an der Tür genauso wieder wie auf der Website und in euren Posts.

Beim Zentrum Wiegand in Maintal haben vier Bereiche unter einem Dach je ein eigenes Zeichen bekommen: Osteopathie, Behandlungen, Beratung und Seminare. Kommt ein Bereich dazu, bekommt er ein eigenes Zeichen, und das Dach bleibt. Wie aus ihrer Praxis für Osteopathie das Zentrum Wiegand geworden ist, steht im Artikel Praxisgemeinschaft gründen.

Website des Zentrum Wiegand am Handy mit dem Logo und den Bereichen Osteopathie und Behandlungen, jeder mit eigenem Zeichen, madea

Maureen Wiegand hat danach auf Google geschrieben: „Gemeinsam mit ihr habe ich den kompletten Markenauftritt meiner Praxis neu entwickelt … Von Anfang an hatte ich das Gefühl einer echten Rundum-sorglos-Betreuung.“

Was steht auf der Seite jeder Hebamme?

Auf der Seite jeder Hebamme steht, was Schwangere und Eltern vor dem ersten Anruf wissen wollen. Die Hebammensuche des Gremiums zeigt, wonach gefiltert wird: Kassenvertrag, Leistungen, Zusatzausbildungen und Sprachen. Genau diese Angaben gehören auch auf eure Website.

  • Name und Berufsbezeichnung. „Hebamme“ dürfen nur berechtigte Personen führen (§ 1 Abs. 1 HebG).
  • Kassenvertrag oder Wahlhebamme. Bei einer Wahlhebamme zahlen Eltern zuerst selbst und bekommen laut Hebammengremium 80 Prozent des Kassentarifs zurück.
  • Leistungen. Zum Beispiel Betreuung in der Schwangerschaft, Geburtsbegleitung, Hausbesuche im Wochenbett, Stillberatung und Kurse.
  • Zusatzausbildungen. Zum Beispiel Still- und Laktationsberatung IBCLC, Babymassage oder Trageberatung, so wie sie jede Hebamme abgeschlossen hat.
  • Sprachen. Eltern suchen auch nach einer Hebamme, die ihre Sprache spricht.
  • Foto und ein Satz zur eigenen Arbeit. So sehen Eltern, wer sie begleitet.

Dazu kommt eine Seite mit allen Hebammen im Haus, und von jeder Angebotsseite führt ein Link zu den Hebammen, die dieses Angebot machen. Wie eine Website mit mehreren Personen sonst aufgebaut ist, steht im Artikel Website für ein Gesundheitszentrum.

Heißt ein Mann im Hebammenzentrum auch Hebamme?

Ein Mann, der als Hebamme arbeitet, heißt in Österreich ebenfalls Hebamme, denn die Berufsbezeichnung gilt laut § 1 Abs. 1 HebG „für alle Geschlechter“. Arbeitet bei euch ein Mann als Hebamme, steht auf seiner Seite, auf seiner Visitenkarte und an der Tür ebenfalls „Hebamme“. Auf der Seite mit allen Hebammen steht er deshalb mit derselben Bezeichnung und im selben Bildstil wie seine Kolleginnen.

Was dürft ihr als Hebammen bewerben?

Ihr dürft sachlich über eure Arbeit informieren. Das Hebammengesetz verbietet in § 20 im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung „eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende, unsachliche oder marktschreierische Anpreisung oder Werbung“. Wer dagegen verstößt, begeht laut § 54a eine Verwaltungsübertretung, die Geldstrafe beträgt bis zu 3.600 Euro.

Die folgenden Beispiele sind ausgedacht, und die Einordnung ist meine Lesart des Wortlauts:

  • Vergleichend. „Bei uns ist die Geburtsvorbereitung besser als im Spital.“ Sachlich: „Geburtsvorbereitung in kleinen Gruppen, dienstags um 18 Uhr.“
  • Marktschreierisch. „Die beste Wochenbettbetreuung in der Region.“ Sachlich: „Hausbesuche im Wochenbett, mit Kassenvertrag.“
  • Unsachlich. „Garantiert entspannt durch die Geburt.“ Sachlich: „Wir begleiten dich durch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.“

Fotos von Müttern und Babys aus eurer Arbeit zeigt ihr nur, wenn die Eltern zugestimmt haben.

Wie grenzt ihr Doula-Angebote im Haus ab?

Eine Doula ist keine Hebamme. Die Berufsbezeichnung Hebamme und jede verwechselbare Bezeichnung darf nur führen, wer dazu berechtigt ist (§ 1 Abs. 3 HebG). Eine Verwaltungsübertretung begeht laut § 54a Abs. 1 Z 2 auch, wer jemanden ohne Berechtigung zu Tätigkeiten einer Hebamme „heranzieht“.

Arbeitet bei euch eine Doula mit, bekommt sie eine eigene Seite und eine eigene Bezeichnung. Dort steht, wobei sie begleitet und wofür die Hebammen im Haus zuständig sind. Ihr Angebot bekommt einen eigenen Namen, in dem das Wort Hebamme nicht vorkommt.

Wie das klingen kann, zeigt Bloom Bright, eine Doula-Praxis in Florida. Die Website erklärt, was eine Doula ist, wie die Begleitung abläuft und für wen das Angebot gedacht ist. Dort steht der Satz „A doula doesn't replace anyone“: Eine Doula ersetzt niemanden, sie begleitet zusätzlich.

Abschnitt der Website von Bloom Bright mit dem Satz A doula doesn't replace anyone und einer roten Blüte, madea

Wie entsteht euer gemeinsamer Auftritt mit madea?

Für Hebammen, die zu mehreren ein Zentrum oder eine Praxis aufbauen und mehrere Angebote unter einem Namen zeigen wollen, gibt es bei mir Brand Alchemy. Zuerst klären wir, was euch als Haus verbindet, wofür ihr die erste Adresse seid und wie eure Angebote so klar werden, dass Schwangere und Eltern sie ohne Fachwissen verstehen. Dann übersetze ich eure Art zu arbeiten in Marke, Design und Website. Die Farben wähle ich so aus, dass sie zu euren Kursräumen passen und jedes Angebot seine eigene bekommt. Für die Schrift zählt, dass man sie auf dem Türschild genauso gut liest wie am Handy, und die Fotos zeigen, wer bei euch arbeitet. Am Ende habt ihr das ganze Markensystem mit Visitenkarte und Vorlagen für eure Posts, die Website mit Texten und allem Technischen und euer Konzept für Social Media. Das Fotoshooting organisiere ich, außer ihr habt schon eine Fotografin.

Melanie Pfeiffer, Markenmentorin und Brand Designerin in Linz, lächelt an einer Stiege in die Kamera, madea

Sind eure Angebote schon fachlich klar und soll vor allem zur Eröffnung alles fertig sein, passt der Praxisauftritt: Logo, Visitenkarten, Praxisschild und Folder, dazu die Website mit Texten und ein Fotoshooting, und um Druckerei und Fotografin kümmere ich mich. Welcher Weg zu euch passt, klären wir im Erstgespräch.

Fragen dazu

Braucht ein Hebammenzentrum einen eigenen Namen?

Seid ihr mehrere gleichberechtigte Hebammen, passt ein eigener Name für das Haus besser, weil er Platz für alle lässt. Er sollte nicht nur ein Angebot nennen, und Wörter wie Geburtshaus passen nur, wenn bei euch Geburten stattfinden.

Was darf eine Hebamme auf ihrer Website bewerben?

Sachliche Information über Leistungen, Kurse, Kassenvertrag, Zusatzausbildungen und Sprachen. Verboten ist laut § 20 Hebammengesetz eine dem beruflichen Ansehen abträgliche, insbesondere jede vergleichende, diskriminierende, unsachliche oder marktschreierische Werbung.

Heißt ein Mann in Österreich auch Hebamme?

Ja. Laut § 1 Abs. 1 Hebammengesetz gilt die Berufsbezeichnung Hebamme für alle Geschlechter.

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. Hebammengesetz, §§ 1, 19, 20, 42, 42a, 42c, 54a, 56 (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010804 (abgerufen am 21.10.2026)
  2. Österreichisches Hebammengremium, ÖHG Kompakt (Mitgliedschaft als Voraussetzung der Berufsausübung): hebammen.at/wp-content/uploads/2025/09/OeHG-Kompakt.pdf (abgerufen am 21.10.2026)
  3. Österreichisches Hebammengremium, Hebammensuche (Filter, Wahlhebamme, Erstattung 80 Prozent des Kassentarifs): hebammen.at/eltern/hebammensuche/ (abgerufen am 21.10.2026)
  4. Case Study Zentrum Wiegand: madea.at/portfolio/zentrum-wiegand-gesundheitszentrum-branding-und-webdesign (abgerufen am 21.10.2026)
  5. Case Study Bloom Bright: madea.at/portfolio/case-study-holistic-doula-care (abgerufen am 21.10.2026)
  6. madea, Brand Alchemy: madea.at/markenentwicklung-brand-strategy-webdesign (abgerufen am 21.10.2026)
  7. madea, Praxisauftritt: madea.at/praxisauftritt-fuer-therapeutinnen-aerzte (abgerufen am 21.10.2026)
  8. Google-Bewertung von Maureen Wiegand (abgerufen am 21.10.2026)

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