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BlogMarke und LogoMelanie Pfeiffer6 Minuten

Außenauftritt für Gesundheitsberufe: Was bei Therapeutinnen, Ärztinnen und Coaches anders ist als in anderen Branchen

Wer dich noch nicht kennt, sieht zuerst deine Website, dein Schild oder deine Karte und erst dann dich. In Gesundheitsberufen kommen dazu Regeln, die andere Branchen nicht kennen: Berufsrecht statt freier Werbung, eine Berufsbezeichnung, die auf Schild und Website Pflicht ist, Gesundheitsdaten im Kontaktformular und Fotos, auf denen keine Patientinnen zu sehen sind. Ein Außenauftritt für Gesundheitsberufe beginnt deshalb bei der Frage, mit welchem Anliegen jemand zu dir kommt, und übersetzt deine Antwort in Sprache, Zeichen, Farben und Bilder, innerhalb dieser Regeln.

Wortmarke femmewell, Studio für Frauengesundheit in Wien, madea

Stand: Oktober 2026. Mein Fach ist Brand Design. Rechtsfragen beantworten deine Kammer und dein Berufsverband, und alles, was ich hier aus Gesetzen zitiere, steht mit Paragraf und Link dabei.

Was dürfen Therapeuten, Ärzte und Energetiker überhaupt bewerben?

Erlaubt ist sachliche und wahre Information. Anpreisung, Vergleiche und Versprechen sind verboten, mit kleinen Unterschieden je Beruf:

  • Psychotherapeutinnen. Sie haben sich „unsachlichen und unwahren Information“ zu enthalten (§ 48 PThG 2024). Die Werberichtlinie 2020 nennt als standeswidrig vergleichende Werbung, aufdringliche oder marktschreierische Selbstanpreisung und Werbebanner auf fremden Seiten.
  • Klinische Psychologinnen und Gesundheitspsychologinnen. Jede unsachliche oder unwahre Information ist untersagt, ebenso eine Vergütung für die Zuweisung von Klientinnen (§ 38 Psychologengesetz 2013).
  • Ärztinnen. Sie haben sich jeder „unsachlichen, unwahren oder das Standesansehen beeinträchtigenden Information“ zu enthalten (§ 53 ÄrzteG 1998). Die Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014 zählt dazu herabsetzende Äußerungen über Kolleginnen, eine wahrheitswidrige Exklusivität und marktschreierische Selbstanpreisung.
  • Physiotherapeutinnen, Ergotherapeutinnen und Logopädinnen. „Jede vergleichende, diskriminierende oder unsachliche Anpreisung oder Werbung“ ist verboten (§ 39 MTD-Gesetz 2024).
  • Energetikerinnen. Keine Heilungs-, Linderungs- und Erfolgsversprechen und keine Begriffe aus dem ärztlichen Vorbehalt wie Diagnose, Therapie oder Behandlung von Krankheiten, dazu gilt das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (WKO Wien, 1x1 der Werbung im Bereich Humanenergetik).

Die Verordnung der Ärztekammer zählt auch auf, was erlaubt ist: die Information über die eigenen Tätigkeitsgebiete, eine eigene Homepage, Broschüren und Aushänge in der Ordination. Für deinen Auftritt heißt das: Du beschreibst, was du machst und für wen, und lässt Vergleiche, Superlative und Versprechen weg. Gegen Farbe, Schrift und Fotos sagt keine dieser Regeln etwas. Nur das Ordinationsschild darf nach der Schilderordnung 2026 „nicht in aufdringlicher oder marktschreierischer Form“ gestaltet sein.

Welche Angaben müssen auf Schild, Karte und Website?

In jedem Gesundheitsberuf gehört die Berufsbezeichnung auf Schild, Karte und Website:

  • Psychotherapie. Bei der Berufsausübung ist „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ zu führen (§ 8 Abs. 1 PThG 2024). Der Berufssitz ist mit Name, Berufsbezeichnung und Cluster zu kennzeichnen (§ 38 Abs. 5). In der Fachausbildung heißt es ungekürzt „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ (§ 8 Abs. 8). Die Schreibweise steht im Artikel Praxisschild und Visitenkarte in der Psychotherapie.
  • Ärztinnen. Auf dem Ordinationsschild stehen Name, akademischer Grad, die Berufsbezeichnung laut Ärzteliste und ein Hinweis zur Erreichbarkeit (§ 3 Abs. 1 Schilderordnung 2026). Ein Eigenname der Ordination und ein Logo sind zulässig (§ 4 Abs. 2). Mehr dazu im Artikel Ordinationsschild für die Wahlordination.
  • Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie. Die Berufsbezeichnung nach § 1 ist in Ausübung des Berufs zu führen (§ 3 Abs. 1 MTD-Gesetz 2024).
  • Website. § 5 E-Commerce-Gesetz verlangt Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kammer oder Berufsverband, die Berufsbezeichnung mit dem Staat, in dem sie verliehen wurde, einen Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften und die UID-Nummer, falls vorhanden.

Für die Gestaltung heißt das: Das Schild braucht Platz für zwei bis vier Zeilen Pflichttext, und die Berufsbezeichnung steht in der Hierarchie direkt nach dem Namen. Ein Logo kommt dazu, es ersetzt keine dieser Zeilen. Wer das Schild zuerst entwirft und die Zeilen danach unterbringt, entwirft zweimal.

Praxisschild der HNO-Ordination Dr. Aichberger in Eferding, madea

Was ist beim Kontaktformular anders?

Wer in ein Kontaktformular schreibt, warum er einen Termin braucht, übermittelt Gesundheitsdaten. Die Wirtschaftskammer zählt sie zu den „besonders schützenswerten personenbezogenen Daten“ und schreibt zum Mailverkehr: „Der Versand von Gesundheitsdaten per unverschlüsselter E-Mail ist daher nicht zulässig.“ Eine Einwilligung der Patientin ändert daran nichts, weil Datensicherheitsbestimmungen laut WKO nicht durch eine Einwilligung abbedungen werden können.

Für den Auftritt heißt das: Das Formular fragt Name, Kontakt und Wunschtermin ab, ohne Feld für das Anliegen, und ein Satz daneben sagt, dass Details ins Gespräch gehören. Bei Zahnarzt Christoph Prem in Linz läuft die Terminvergabe über eine Online-Buchung, die laut Case Study dem Team Zeit spart. Wer Termine online buchbar macht, prüft dazu das Barrierefreiheitsgesetz: Es erfasst Websites, über die Verbraucherinnen buchen, und nimmt Kleinstunternehmen aus. Was das für deine Praxis heißt, steht im Artikel Muss deine Praxiswebsite barrierefrei sein?.

Welche Fotos passen zu Praxis und Therapie?

Zu Praxis und Therapie passen Fotos von dir und von deinen Räumen, keine von Patientinnen. Für Ärztinnen steht das in der Verordnung Arzt und Öffentlichkeit: Veröffentlichungen mit Namen oder Bildern von Patientinnen sind nur mit deren Zustimmung zulässig (§ 5 Abs. 4). Für alle anderen gilt der Datenschutz, denn ein Foto aus der Behandlung zeigt, dass jemand in Behandlung ist.

Bei Praxisraum Zwei in Perg zeigt die Bildwelt Räume, Materialien und Licht, keine typischen Therapieszenen. Bei der Ergotherapiepraxis von Anna Langgartner greift das Design Symbole aus dem Praxisalltag auf: Bausteine, Gymnastikbälle, Leitern. Beides ersetzt die gekauften Bilder mit lächelnden Menschen auf Sofas, die jede andere Praxis auch kaufen darf. Ein Porträt von dir gehört auf die Über-mich-Seite und ins Google-Profil, und zwar so, wie du beim ersten Termin aussiehst.

Raum mit hellem Sofa, Bildwelt von Praxisraum Zwei ohne Therapieszene, madea

Wer liest außer Patientinnen noch mit?

Außer Patientinnen lesen Ärztinnen mit, die zuweisen, dazu Kolleginnen, die weiterempfehlen, und die Kassen. Physiotherapeutinnen und Ergotherapeutinnen werden „nach ärztlicher Anordnung“ tätig (§ 11 und § 20 MTD-Gesetz 2024), außer in Gesundheitsförderung und Prävention. Die Ärztin, die zuweist, sucht auf deiner Website andere Dinge als die Patientin: Fachrichtung, Schwerpunkte, Befundwege, Erreichbarkeit.

Beide lesen dieselbe Seite. Die Lösung ist ein eigener Abschnitt für Zuweiserinnen mit den Fachbegriffen, während die Startseite in der Sprache der Patientinnen bleibt. Bei Dr. Judith Hirzenberger, Wahlärztin in Linz, wurden laut Case Study „Fachbegriffe wie ‚evidenzbasiert‘ in eine Sprache übersetzt, die Patientinnen und Patienten ohne Vorwissen verstehen“. Wie eine Seite für mehrere Berufe und Leserinnen aufgebaut wird, steht im Artikel Website für ein Gesundheitszentrum.

Was heißt „spezialisiert auf Gesundheitsberufe“ wirklich?

Spezialisiert heißt nicht, dass das Logo ein Blatt in Grün bekommt. Es heißt, dass die Regeln oben beim Entwerfen schon feststehen und dass das Design aus deiner Arbeit kommt, nicht aus dem Katalog der Branche.

Bei femmewell, einem Studio für Frauengesundheit in Wien, ist der Name im Naming-Workshop entstanden. Das Icon erinnert an Körper in Bewegung, der Kreis im Zentrum steht für Fokus und Mitte, und die Farben verbinden laut Case Study Wärme mit Professionalität: Rotbraun, Terrakotta, Creme und Rosé. Bei der Praxis Fuka in Linz war die Idee „kein klinisches Weiß, kein Wartezimmer-Licht, kein Befund-Vokabular“, und das Logo ist ein Stein geworden, der ruhig in der Hand liegt. Keine der beiden Marken ließe sich mit einer anderen Praxis tauschen.

Kaffeebecher mit dem femmewell-Muster in Terrakotta, madea

Seit 2020 sind bei madea über 50 Marken für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren entstanden. Was ich dabei gelernt habe, steht in den Regeln oben: Sie engen die Gestaltung weniger ein, als es beim Lesen aussieht.

Wie läuft das mit madea?

Für Therapeutinnen, Coaches, Psychologinnen und Zentren, die wissen wollen, wofür sie stehen, bevor etwas gestaltet wird, gibt es bei mir Brand Alchemy. Zuerst klären wir deine Essenz: wofür du die erste Adresse bist und wie dein Angebot so klar wird, dass es jemand versteht, der dich nicht kennt. Dann übersetze ich deine Art zu arbeiten in Sprache, Zeichen, Farben und Bilder, und ich wähle so aus, dass die Berufsbezeichnung ihren Platz hat, das Formular knapp bleibt und die Fotos ohne Patientinnen auskommen. Daraus entstehen Logo, Farben und Schriften, die Bildsprache, die Website mit Texten und dein Auftritt auf Social Media. Das Fotoshooting organisiere ich, wenn du keine eigene Fotografin hast.

Für Ordinationen und Praxen mit fachlich klarem Angebot gibt es den Praxisauftritt: Logo, Website mit Texten, Fotoshooting, Visitenkarten, Praxisschild, Beklebung, dazu Druck und Produktion. Christoph Prem, Zahnarzt in Linz, hat nach seinem Projekt auf Google geschrieben: „Melanie geht auf Kundenwünsche ein, arbeitet verlässlich und bringt kreative Ideen ein. Wer eine neue Website, neue Visitenkarten oder ein neues Branding braucht, der ist bei Melanie gut aufgehoben.“ Welcher Weg zu dir passt, klären wir im Erstgespräch.

Fragen dazu

Dürfen Therapeutinnen und Ärztinnen in Österreich Werbung machen?

Erlaubt ist sachliche und wahre Information über die eigene Arbeit. Verboten sind unsachliche, unwahre, vergleichende und marktschreierische Werbung, je nach Beruf nach dem Psychotherapiegesetz, dem Psychologengesetz, dem Ärztegesetz oder dem MTD-Gesetz.

Was muss auf dem Praxisschild eines Gesundheitsberufs stehen?

In jedem Fall Name und Berufsbezeichnung. Psychotherapeutinnen kennzeichnen den Berufssitz zusätzlich mit dem Cluster, Ärztinnen führen den akademischen Grad, die Berufsbezeichnung laut Ärzteliste und einen Hinweis zur Erreichbarkeit.

Darf eine Praxis Fotos von Patientinnen auf der Website zeigen?

Für Ärztinnen nur mit Zustimmung der Patientin, so steht es in der Verordnung Arzt und Öffentlichkeit 2014. Für alle anderen gilt der Datenschutz. Fotos von dir und von deinen Räumen brauchen das nicht.

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. Psychotherapiegesetz 2024, § 8 (Berufsbezeichnung), § 38 Abs. 5 (Kennzeichnung des Berufssitzes), § 48 (Informationen in der Öffentlichkeit), RIS: ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578 (abgerufen am 12.10.2026)
  2. Werberichtlinie Psychotherapie, BMSGPK 2020: sozialministerium.gv.at/dam/jcr:95ea8ea0-a287-404e-920c-068546670dab/Werberichtlinie_%28BMSGPK%29.pdf (abgerufen am 12.10.2026)
  3. Psychologengesetz 2013, § 38 (Werbebeschränkung und Provisionsverbot), RIS: ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008552 (abgerufen am 12.10.2026)
  4. Ärztegesetz 1998, § 53 (Werbebeschränkung und Provisionsverbot), RIS: ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011138 (abgerufen am 12.10.2026)
  5. Verordnung „Arzt und Öffentlichkeit 2014“ der Österreichischen Ärztekammer, konsolidiert (§ 2 standeswidrige Information, § 4 erlaubte Information, § 5 Abs. 4 Bilder von Patientinnen): aerztekammer.at/documents/261766/89043/OAK_VO+ArztOeff+konsolidiert.pdf/29f6b2b1-1ac4-a323-1a6b-0b4a9219b14d (abgerufen am 12.10.2026)
  6. Schilderordnung 2026 der Österreichischen Ärztekammer, Kundmachung Nr. 04/2025 (§ 2 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2): aerztekammer.at/documents/d/content-pool/schilderordnung-2026 (abgerufen am 12.10.2026)
  7. MTD-Gesetz 2024, § 3 (Berufsbezeichnung), § 11 und § 20 (ärztliche Anordnung), § 39 (Werbebeschränkung), RIS: ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012653 (abgerufen am 12.10.2026)
  8. WKO Wien, 1x1 der Werbung im Bereich Humanenergetik: wko.at/wien/gewerbe-handwerk/persoenliche-dienstleister/humanenergetiker/info-1x1-werbung-h-energetik.pdf (abgerufen am 12.10.2026)
  9. E-Commerce-Gesetz, § 5 (Allgemeine Informationspflichten), RIS: ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001703&Paragraf=5 (abgerufen am 12.10.2026)
  10. WKO, Datenschutz bei Gesundheitsdaten (besonders schützenswerte Daten, kein unverschlüsselter Mailversand): wko.at/dsgvo4kmu/datenschutz-gesundheitsdaten (abgerufen am 12.10.2026)
  11. Case Studies auf madea.at: femmewell (/portfolio/case-study-femmewell-branding-frauengesundheit-wien), Praxis Fuka (/portfolio/case-study-praxis-fuka-branding-website-psychologe-linz), Praxisraum Zwei (/portfolio/case-study-praxisraum-zwei), Ergotherapie Langgartner (/portfolio/ergotherapie), Dr. Judith Hirzenberger (/portfolio/hirzenberger), Zahnarzt Christoph Prem (/portfolio/zahnarzt-prem), alle abgerufen am 12.10.2026
  12. madea, Brand Alchemy und Praxisauftritt: madea.at/markenentwicklung-brand-strategy-webdesign und madea.at/praxisauftritt-fuer-therapeutinnen-aerzte (abgerufen am 12.10.2026)
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