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BlogWebsiteMelanie Pfeiffer6 Minuten

Website seit Jahren nicht angefasst: Überarbeiten oder neu machen?

Ob du deine Website überarbeitest oder neu machst, hängt davon ab, was an ihr alt ist. Stimmen dein Angebot, dein Name und dein Logo noch, und ist die Seite über die Jahre nur mitgewachsen, reicht meistens eine Überarbeitung, bei der die Inhalte neu geordnet und technisch auf den heutigen Stand gebracht werden. Passt dagegen deine Marke nicht mehr zu dem, was du heute machst, hilft eine neue Website allein wenig, und die Arbeit beginnt bei der Marke.

Überarbeitete Website von You Yoga am Handy mit der Zeile Yoga Ausbildungen in Linz und Oberösterreich, madea

Stand: Oktober 2026. Ich gestalte Marken und Websites und bin keine Juristin. Ob dein Impressum vollständig ist, fragst du am besten bei deiner Kammer, deinem Berufsverband oder der Wirtschaftskammer nach.

Woran merkst du, dass deine Website in die Jahre gekommen ist?

Nimm dein Handy, öffne deine Website und geh sie so durch, wie es eine Person tun würde, die dich nicht kennt. Google bewertet übrigens genau diese Fassung: Für Indexierung und Ranking verwendet die Suchmaschine laut eigener Dokumentation die mobile Version einer Website. Prüf dabei diese sieben Stellen:

  1. Erster Satz. Steht oben, was du machst und für wen, ohne dass man scrollen muss? Oder begrüßt die Seite mit einem allgemeinen Satz, den es genauso bei Kolleginnen gibt?
  2. Lesbarkeit. Kannst du den Text lesen, ohne zu zoomen, und triffst du die Knöpfe mit dem Daumen?
  3. Menü. Zähl die Menüpunkte. Findest du auf Anhieb die Seite, die eine neue Klientin zuerst sucht?
  4. Aktualität. Stimmen Kurse, Termine, Öffnungszeiten und Honorare? Steht irgendwo noch ein Angebot, das es nicht mehr gibt?
  5. Weg zum Termin. Wie viele Klicks braucht es von der Startseite bis zur Anfrage oder Buchung?
  6. Fotos. Zeigen die Bilder dich, deine Räume und deine Arbeit so, wie sie heute sind?
  7. Impressum. Stehen dort alle Pflichtangaben, und ist es von jeder Seite aus erreichbar?
Startseite von You Yoga am Handy mit der Zeile Yoga Ausbildung in Linz und dem Knopf zur Ausbildung, madea

Danach suchst du bei Google nach deinem Beruf und deinem Ort und schaust, ob und wie deine Seite auftaucht. Was Google, Maps und ChatGPT von deiner Seite brauchen, damit sie dich vorschlagen, steht im Artikel Von Google bis ChatGPT.

Ist nur die Website alt oder deine ganze Marke?

Davon hängt ab, wie viel du neu machst. Hängen deine Antworten aus der Prüfliste vor allem an Technik, Menü und veralteten Inhalten, ist die Website alt. Dein Angebot hat sich nicht verschoben, Menschen erkennen dich an Logo und Farben, und du stehst noch hinter deinem Namen.

Anders ist es, wenn du beim Durchgehen merkst, dass die Seite jemanden zeigt, der du vor ein paar Jahren warst. Dein Schwerpunkt liegt heute woanders, oder das Logo fühlt sich fremd an, wenn du es auf die neue Visitenkarte setzen sollst. Eine neue Website würde dann dieselbe alte Botschaft zeigen, nur in neuer Gestaltung. In diesem Fall klärst du zuerst, wer du heute in deiner Arbeit bist, und baust die Website danach. Woran du ein fälliges Rebranding erkennst, steht im Artikel Wann ist ein Rebranding fällig?.

Wann reicht es, als Therapeut oder Yogalehrer die Homepage zu überarbeiten?

Wenn deine Inhalte stimmen und nur schwer zu finden sind. Viele Websites von Selbstständigen sind über die Jahre gewachsen: hier eine Seite für den neuen Kurs, dort eine für die Fortbildung, dazu ein Unterpunkt für eine Kooperation. Jede Seite hatte damals ihren Grund. Zusammen ergeben sie ein Menü, in dem sich niemand mehr zurechtfindet.

Eine Überarbeitung behält, was du aufgebaut hast, und ordnet es neu:

  • Durchsehen. Jede bestehende Seite wird gelesen, bevor etwas wegfällt.
  • Zusammenführen. Was dasselbe Thema behandelt, kommt auf eine Seite.
  • Kürzen. Die Fakten, die Menschen zuerst wissen wollen, wandern nach oben: was, für wen, wann, wo, wie viel.
  • Technik. Ladezeit, Handy-Ansicht und die Angaben, die Google und KI-Suchen auslesen, werden auf den aktuellen Stand gebracht.

Logo, Farben und deine Sprache bleiben dabei, wie sie sind. Ändert sich die Struktur, leitest du die alten Adressen auf die neuen Seiten um, damit Links aus Verzeichnissen und alte Google-Treffer weiter ankommen.

Wann ist eine neue Website die bessere Wahl?

Neu bauen lohnt sich, wenn die Grundlage nicht mehr passt. Das ist der Fall, wenn sich die Seite am Handy nur mühsam bedienen lässt und das am System liegt, wenn das Programm, mit dem sie gebaut ist, keine Updates mehr bekommt, oder wenn du Änderungen nicht mehr selbst vornehmen kannst, weil niemand weiß, wie die Seite aufgebaut ist.

Ein zweiter Grund ist ein neues Angebot. Bietest du heute eine Ausbildung an, wo früher nur Einzelstunden standen, oder arbeitest du inzwischen mit Kolleginnen zusammen, braucht die Website eine andere Struktur. Das lässt sich selten in eine bestehende Seite hineinbauen.

Und wenn sich die Marke ändert, ist die neue Website ohnehin der letzte Schritt einer Reihe: zuerst die Klärung, dann Logo, Farben und Schriften, dann die Seite. Die Inhalte deiner alten Website sind dabei trotzdem wertvoll. Vieles, was du über die Jahre geschrieben hast, kommt in neuer Ordnung wieder vor.

Was muss auf einer Website im Impressum stehen?

Für Websites von Selbstständigen gelten die allgemeinen Informationspflichten nach § 5 E-Commerce-Gesetz. Ständig und leicht erreichbar sein müssen:

  • dein Name oder deine Firma
  • die Anschrift, unter der du niedergelassen bist
  • Kontaktangaben, über die man dich rasch erreicht, einschließlich E-Mail-Adresse
  • Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, sofern vorhanden
  • die zuständige Aufsichtsbehörde, wenn deine Tätigkeit behördlich beaufsichtigt wird
  • bei gewerbe- oder berufsrechtlich geregelten Berufen die Kammer oder der Berufsverband, deine Berufsbezeichnung samt dem Staat, der sie verliehen hat, und ein Hinweis auf die geltenden Vorschriften mit Zugang dazu
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden

Nennst du Preise, müssen sie gut lesbar sein, und es muss erkennbar sein, ob sie brutto oder netto gelten (§ 5 Abs. 2).

Bei einer Überarbeitung kommt oft auch die Frage nach der Barrierefreiheit auf. Das Barrierefreiheitsgesetz erfasst laut Wirtschaftskammer Websites, über die Verbraucherinnen etwas kaufen oder buchen können, reine Infoseiten nicht. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG). Was das für deine Praxis heißt und was daneben gilt, steht im Artikel Muss deine Praxiswebsite barrierefrei sein?

Wie sah das bei You Yoga in Linz aus?

Bei You Yoga in Linz bildet Lisa Putz Menschen zu Yogalehrerinnen und Yogalehrern aus. In den zwei Jahren, in denen sich ihr Konzept entwickelt hat, ist für jedes neue Thema eine Seite dazugekommen, am Ende waren es 25. Die Inhalte selbst waren gut. Wer eine Yoga-Ausbildung in Oberösterreich gesucht hat, bei Google oder bei ChatGPT, ist trotzdem über ihre Seite hinweggegangen und bei einer anderen Schule gelandet.

Bei der Überarbeitung habe ich jede der 25 Seiten gelesen und behalten, was Lisa aufgebaut hat. Geordnet ist es heute auf neun Seiten. Die Ausbildung steht in der Mitte, die Texte sind kürzer, und Termine und Fakten kommen zuerst. In der ersten Zeile der Startseite steht, was Lisa macht. Logo, Farben und ihre Sprache haben wir behalten. Neu sind das überarbeitete Design, der Umzug auf Squarespace und die Angaben, die Google und KI-Suchen auslesen. Die ganze Case Study: You Yoga.

VorherAlte Startseite von You Yoga mit großem Logo, sieben Menüpunkten und Kursfoto, vor der Überarbeitung, madea
NachherÜberarbeitete Website von You Yoga am Laptop auf einem Sessel, madea

Lisa Putz hat danach geschrieben: „Melanie hat mich dort abgeholt wo ich stehe und gleichzeitig hat sie mir gezeigt wie ich meine Marke und mein Angebot noch klarer und strukturierter über meine Website präsentieren kann.“

Wie läuft die Überarbeitung mit madea?

Ist in deiner Praxis oder Ordination vor allem die Website in die Jahre gekommen und sind deine Leistungen fachlich klar, passt der Praxisauftritt. Jede Leistung daraus ist einzeln buchbar. Hast du schon ein Logo, baue ich die Website darauf auf, mit Texten, die Patientinnen verstehen und Google und KI lesen können. Wenn auch Fotos, Visitenkarten oder das Schild neu werden sollen, organisiere ich Fotografin und Druck.

Merkst du bei der Prüfliste, dass auch das Bild, das die Seite von dir zeigt, nicht mehr stimmt, gibt es bei mir Brand Alchemy. Dort klären wir zuerst, wofür du heute die erste Adresse bist. Danach übersetze ich deine Persönlichkeit und deine Strategie in Marke und Website und wähle aus, was zu dir gehört: die Schrift, die nach deiner Art zu sprechen klingt, die Farben, die zu deinen Räumen passen, und die Bilder, in denen sich die Menschen wiederfinden, die zu dir kommen. Wird dabei auch das Logo neu, zeichne ich jeden Entwurf selbst, aus dem, was wir am Anfang über dich und deine Arbeit geklärt haben. Texte und Technik übernehme ich auch, und wenn die Seite online ist, kümmere ich mich um sie. Welcher Weg zu dir passt, klären wir im Erstgespräch.

Melanie Pfeiffer im Gespräch am Tisch mit Laptop, madea Linz

Fragen dazu

Soll ich meine alte Website überarbeiten oder neu machen?

Stimmen Angebot, Name und Logo noch und ist die Seite nur unübersichtlich geworden, reicht meistens eine Überarbeitung, bei der Inhalte neu geordnet und technisch erneuert werden. Hat sich deine Arbeit verändert oder passt die Marke nicht mehr, kommt zuerst die Marke und danach eine neue Website.

Was muss im Impressum einer Website stehen?

Nach § 5 E-Commerce-Gesetz unter anderem Name oder Firma, Anschrift, Kontaktangaben mit E-Mail-Adresse, bei geregelten Berufen Kammer oder Berufsverband, Berufsbezeichnung und ein Hinweis auf die Berufsvorschriften, dazu Firmenbuchnummer und UID-Nummer, wenn vorhanden.

Muss meine Website barrierefrei sein?

Laut Wirtschaftskammer gilt das Barrierefreiheitsgesetz für Websites mit Kauf- oder Buchungsmöglichkeit für Verbraucherinnen, nicht für reine Infoseiten. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG).

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. E-Commerce-Gesetz, § 5 Allgemeine Informationen (Abs. 1 Z 1 bis 7, Abs. 2 Preisangaben brutto oder netto): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001703&Paragraf=5 (abgerufen am 12.10.2026)
  2. Barrierefreiheitsgesetz, § 6 Abs. 1 Kleinstunternehmen: ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012316&Paragraf=6 (abgerufen am 12.10.2026)
  3. WKO, Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce, FAQs, Stand 01.02.2026 (gilt für B2C-Webshops und Websites mit Buchungsmöglichkeit, nicht für reine Infoseiten; Kontaktformular strittig; Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme ausgenommen): wko.at/internetrecht/barrierefreiheitsgesetz-im-e-commerce-faq (abgerufen am 12.10.2026)
  4. WKO, Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz (§ 6 Abs. 1 BaFG, Kleinstunternehmen): wko.at/ce-kennzeichnung-normen/informationen-zum-barrierefreiheitsgesetz (abgerufen am 12.10.2026)
  5. Google Search Central, Mobile-First-Indexierung („Google verwendet für die Indexierung und das Ranking die mobile Version des Website-Inhalts“, zuletzt aktualisiert 20.02.2026): developers.google.com/search/docs/crawling-indexing/mobile/mobile-sites-mobile-first-indexing?hl=de (abgerufen am 13.10.2026)
  6. Case Study You Yoga (Lisa Putz bildet in Linz Yogalehrer:innen aus; Website über zwei Jahre mitgewachsen bis 25 Seiten; aus 25 wurden 9; Ausbildung im Zentrum, kürzere Texte, Fakten oben; Farben, Logo und Lisas Sprache geblieben; Umzug auf Squarespace; Signale für Google und KI): madea.at/portfolio/case-study-website-yoga-akademie-linz (abgerufen am 12.10.2026)
  7. madea, Praxisauftritt („eine Praxis eröffnest, übernimmst oder modernisierst“; FAQ „jede Leistung ist einzeln buchbar. Hast du schon ein Logo, kann ich Website und Schild darauf aufbauen“; Fotografin und Druck organisiert): madea.at/praxisauftritt-fuer-therapeutinnen-aerzte (abgerufen am 12.10.2026)
  8. madea, Brand Alchemy (für alle, die „schon länger selbstständig“ sind und deren Auftritt „nicht mehr zu dem passt, was du heute kannst“; Essenz; Texte und alles Technische; Betreuung nach dem Livegang über eine Jahrespauschale): madea.at/markenentwicklung-brand-strategy-webdesign (abgerufen am 12.10.2026)
  9. Google-Bewertung von Lisa Putz, auch auf der Case Study You Yoga: madea.at/portfolio/case-study-website-yoga-akademie-linz (abgerufen am 12.10.2026)

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