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Fachausbildung unter Lehrsupervision: Welcher Auftritt ist schon erlaubt?

Sobald du als Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision in der Berufsliste stehst, spricht im Gesetz nichts gegen eine eigene Website und Visitenkarten, und wo du arbeitest, kommt dein Name an die Tür. Überall steht dann diese Bezeichnung, ausgeschrieben und ohne Abkürzung. Was du vor der Eintragung noch nicht darfst, ist, Psychotherapie anzubieten. Eine Website kannst du also vorbereiten und an dem Tag online stellen, an dem dein Eintrag in der Liste steht.

Visitenkarte von Praxisraum Zwei, Psychologie und Psychotherapie in Perg, Vorderseite auf grauem Stoff, madea

Stand: Oktober 2026, mit den Ausbildungsregeln des Psychotherapiegesetzes 2024, die seit 1. Oktober gelten. Ich bin Brand Designerin, keine Juristin. Für Berufsrecht sind das Gesundheitsministerium, deine Psychotherapeutische Fachgesellschaft und der ÖBVP zuständig. Wo ich etwas selbst einordne, steht das dabei.

Was hat sich am 1. Oktober 2026 geändert?

An diesem Tag sind die Paragrafen 9 bis 19 des Psychotherapiegesetzes 2024 in Kraft getreten, also die neuen Regeln zur Ausbildung (§ 67 Abs. 2 PThG 2024). Seither heißt der Status, der früher „in Ausbildung unter Supervision“ hieß, „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision“. Wer ihn hat, wird vom Ministerium in die öffentliche Berufsliste eingetragen (§ 17 Abs. 2).

Für den Weg dorthin gibt es zwei Fälle. Wer den alten Status bis 30. September 2026 erreicht hat, wird laut FAQ des Ministeriums von der Fachgesellschaft gemeldet und stellt keinen eigenen Antrag. Wer ihn ab 1. Oktober 2026 erreicht, beantragt die Eintragung selbst, mit einem Formblatt auf der Seite des Ministeriums. Für die neue Ausbildung setzt das Gesetz dafür 5.000 Stunden cluster- und methodenspezifische Theorie, Selbsterfahrung und Supervision voraus (§ 17 Abs. 1).

Die Bezeichnung gilt, solange du eingetragen bist. Sie endet mit der Eintragung als Psychotherapeutin nach der Approbationsprüfung oder wenn du aus der Fachausbildung ausscheidest (§ 8 Abs. 8). Das ist für den Auftritt wichtig, weil sich an diesem Tag wieder etwas auf Karte, Schild und Website ändert.

Ab wann darfst du nach außen auftreten?

Ab der Eintragung. Die Frage, ob man psychotherapeutische Leistungen schon vorher anbieten darf, beantwortet das Ministerium in seinen FAQ mit Nein: Das wäre ein Verstoß gegen den Berufsvorbehalt und wird mit Verwaltungsstrafen geahndet.

Nach der Eintragung bist du berechtigt, im Rahmen der Ausbildung Psychotherapie auszuüben, „unter Anleitung und Aufsicht sowie unter Lehrsupervision“ (§ 17 Abs. 3). Im selben Absatz steht, dass die Berufspflichten der §§ 40 bis 50 für dich sinngemäß gelten. Dazu gehört § 48: keine „unsachliche und unwahre Information“. Für deinen Auftritt heißt das dasselbe wie für Kolleginnen mit abgeschlossener Ausbildung, mit einem Unterschied in der Bezeichnung.

Soweit ich das lese, verbietet das Gesetz keine Website und keine Visitenkarte in der Fachausbildung. Es verlangt, dass beides wahr ist. Wer auf der Startseite „Psychotherapeutin“ ohne den Zusatz schreibt, erweckt den Eindruck einer Berechtigung, die noch fehlt, und genau das untersagt § 8 Abs. 7.

Was dürfen Psychotherapeuten in Ausbildung auf die Visitenkarte schreiben?

Die Bezeichnung, mit der du eingetragen bist, „in ungekürzter Form“ (§ 8 Abs. 8). Das Gesetz kennt drei Fassungen:

  • Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision
  • Psychotherapeut in Fachausbildung unter Lehrsupervision
  • Psychotherapeut:in in Fachausbildung unter Lehrsupervision

Kürzel wie „i.A.u.S.“ sind damit nicht zulässig. Für die Gestaltung heißt das: Die Zeile ist lang, und sie muss auf eine Karte von 85 × 55 Millimetern passen, ohne dass sie winzig wird. Am besten bekommt sie eine eigene Zeile unter dem Namen, in einer Größe, die man ohne Brille liest.

Leuchtschild von Praxisraum Zwei mit Name und der Zeile Psychologie und Psychotherapie, madea

Beim Cluster in Klammer bin ich vorsichtig. Das Gesetz erlaubt ihn als Zusatzbezeichnung den Berufsangehörigen (§ 8 Abs. 2) und behält solche Zusätze ihnen vor (§ 8 Abs. 6). Meine Einschätzung: Deine Richtung und Methode gehören auf die Website und auf die Rückseite der Karte, als Satz, zum Beispiel „in Fachausbildung in Systemischer Familientherapie“. Die Klammer nach der Bezeichnung hebst du dir für den Tag nach der Approbation auf. Frag dazu deine Fachgesellschaft, wie sie es sieht.

Wo arbeitest du in der Fachausbildung, und was steht am Schild?

Die praktische Ausbildung findet laut Gesetz in psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen und in psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen statt, etwa in Ambulanzen. Ein Teil darf im niedergelassenen Bereich laufen, „insbesondere psychotherapeutische Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften“ (§ 14 Abs. 1). Dort ist die Lehrsupervision enger, im Verhältnis 1:4 zu den Behandlungsstunden (§ 14 Abs. 2), sonst 1:5. Beides parallel ist laut Ministerium möglich. Wo du deine Stunden machst, vereinbarst du mit deiner Fachgesellschaft.

Für den Auftritt ergibt das drei Lagen:

  1. Du arbeitest in einer Einrichtung. Die Einrichtung hat ihr eigenes Schild. Du brauchst eine Visitenkarte und eine Seite, auf der Menschen dich finden, mit dem Hinweis, wo du arbeitest.
  2. Du arbeitest in einer Lehrpraxis oder Praxisgemeinschaft. Dann kommt dein Name an die Tür oder auf das gemeinsame Schild. Die Pflicht aus § 38 Abs. 5, Name, Berufsbezeichnung und Cluster am Berufssitz anzubringen, richtet sich an Berufsangehörige. Ich würde am Schild trotzdem deinen Namen und die volle Bezeichnung zeigen, in derselben Gestaltung wie die Kolleginnen.
  3. Du arbeitest an beiden Orten. Dann nennt die Website beide, jeweils mit Adresse und dem Weg, einen Termin auszumachen.

Eine eigene Einzelpraxis nennt das Gesetz für die Fachausbildung nicht ausdrücklich. Bevor du Räume mietest und ein Schild bestellst, klär mit deiner Fachgesellschaft, ob sie das als Ausbildungsort anerkennt.

Was gehört auf die Website, solange du in Fachausbildung bist?

Dieselben Teile wie bei jeder Psychotherapeutin, mit ein paar Stellen, die du genauer formulierst:

  1. Bezeichnung. Ungekürzt, im Kopf der Seite und im Impressum. Ins Impressum gehören nach § 5 E-Commerce-Gesetz die Berufsbezeichnung, der Hinweis auf die berufsrechtlichen Vorschriften und, wenn du Mitglied bist, dein Berufsverband.
  2. Rahmen. Ein Satz, dass du unter Lehrsupervision arbeitest und was das für Klientinnen und Klienten heißt. Wer zu dir kommt, soll das vor dem ersten Termin wissen.
  3. Anliegen und Menschen. Für wen du arbeitest, Erwachsene, Jugendliche, Paare, und mit welchen Anliegen. Das ist der Teil, an dem Menschen erkennen, ob sie bei dir richtig sind.
  4. Preisinformation. Wer nicht direkt mit der Kasse verrechnet, stellt eine klare Preisinformation zur Verfügung (§ 40 Abs. 6, für dich sinngemäß). Ein Absatz mit Honorar und Absageregel genügt.
  5. Keine Fallgeschichten. Die Verschwiegenheit nach § 45 gilt auch für dich. Fotos zeigen dich und den Raum, keine Klientinnen.

Was Psychotherapeutinnen auf Instagram und in Inseraten dürfen, steht im Artikel Werbung als Psychotherapeutin, und welche Seiten eine Website braucht, im Artikel Website als Psychotherapeutin.

Raum mit hellem Sofa und grauer Decke, Bildwelt von Praxisraum Zwei ohne Therapieszene, madea

Lohnt sich ein eigener Auftritt schon in der Fachausbildung?

Die Fachausbildung braucht Zeit. Laut Ausbildungsverordnung gehören mindestens 1.000 Stunden psychotherapeutische Tätigkeit unter Lehrsupervision nach der Eintragung dazu. In dieser Zeit lernen Zuweiserinnen, Kolleginnen und Klientinnen deinen Namen kennen. Wenn Name, Logo, Farben und Website von Anfang an deine sind, änderst du nach der Approbation eine Zeile und behältst alles andere.

Praxisraum Zwei in Perg zeigt, wie ein Auftritt für psychische Gesundheit aussehen kann. Zwei Therapeutinnen wollten dort eine Praxis aufbauen, die psychische Gesundheit verständlich macht, weder klinisch noch distanziert. Der Name steht laut Case Study für Zusammenarbeit, für zwei Perspektiven und für die Verbindung von Körper und Psyche. Die Farben sind ruhig und erdig, Waldgrün, Beige und Creme, und die Bildwelt zeigt Räume, Materialien und Licht, keine typischen Therapieszenen. Die ganze Case Study: Praxisraum Zwei.

Pflanze vor einer hellen Wand mit Schatten, Stimmungsbild Praxisraum Zwei, madea

Anita Kneil hat für beide über das Branding geschrieben: „Das Ergebnis spricht für sich: ein stimmiges, authentisches Branding, das super zu uns passt und uns ein Stück mehr Identität und Orientierung in unseren nächsten Schritten schenkt.“

Wie läuft der Praxisauftritt mit madea?

Für Psychotherapeutinnen, die in der Fachausbildung ihren Platz in einer Praxisgemeinschaft gefunden haben und Karte, Schild und Website auf einmal brauchen, gibt es bei mir den Praxisauftritt. Ich gestalte Logo, Visitenkarten, Praxisschild und Website, schreibe die Texte so, dass Klientinnen sie verstehen und Google sie findet, und kümmere mich um Druck und Fotoshooting.

Melanie Pfeiffer, Brand Designerin, im Büro in Linz, madea

Wer zuerst klären will, für wen und mit welchen Anliegen sie arbeiten möchte, beginnt mit Brand Alchemy. Im Markenworkshop klären wir deine Essenz: wofür du die erste Adresse bist und wie dein Angebot so klar wird, dass es jemand versteht, der dich nicht kennt. Dort übersetze ich deine Persönlichkeit und deine Strategie in Marke, Design und Website, und ich wähle Logo, Farben, Schriften und Bildsprache so aus, dass sie zu dir passen und zusammen eine Marke ergeben, die sich nach dir anfühlt. Jeden Logo-Entwurf zeichne ich selbst, auf Basis von dem, was wir im Workshop besprochen haben. Welcher Weg zu dir passt, klären wir im Erstgespräch.

Fragen dazu

Darf ich in der Fachausbildung unter Lehrsupervision eine eigene Website haben?

Sobald du in der Berufsliste eingetragen bist, spricht im Gesetz nichts dagegen. Die Website nennt die volle Bezeichnung „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ und muss sachlich und wahr sein (§ 48 PThG 2024, für dich sinngemäß nach § 17 Abs. 3). Vor der Eintragung darfst du laut Ministerium keine psychotherapeutischen Leistungen anbieten.

Darf ich „i.A.u.S.“ oder eine andere Abkürzung auf die Visitenkarte schreiben?

Nein. Seit 1. Oktober 2026 lautet die Bezeichnung „Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ (oder die männliche oder diverse Form) und ist „in ungekürzter Form“ zu führen (§ 8 Abs. 8 PThG 2024).

Wo darf ich in der Fachausbildung arbeiten?

In psychiatrisch-psychosomatischen Einrichtungen und psychotherapeutischen Versorgungseinrichtungen, ein Teil auch im niedergelassenen Bereich, insbesondere in Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften (§ 14 Abs. 1 PThG 2024). Dort ist die Lehrsupervision im Verhältnis 1:4 zu den Behandlungsstunden vorgeschrieben. Den Ort vereinbarst du mit deiner Fachgesellschaft.

Melanie Pfeiffer, madea, Linz

Autorin

Melanie Pfeiffer ist Markenmentorin und Brand Designerin in Linz. Seit 2020 sind bei madea über 70 Marken entstanden, mehr als 50 davon für Gesundheitsberufe, Praxen und Zentren. Mehr über Melanie

Quellen

  1. Psychotherapiegesetz 2024, § 8 (Berufsbezeichnungen, Abs. 2, 6, 7, 8) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&Paragraf=8 (abgerufen am 08.10.2026)
  2. Psychotherapiegesetz 2024, § 13 (Fachausbildung, Lehrsupervision 1:5) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&Paragraf=13 (abgerufen am 08.10.2026)
  3. Psychotherapiegesetz 2024, § 14 (Orte der praktischen Ausbildung, Lehrpraxen und Praxisgemeinschaften, 1:4) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&Paragraf=14 (abgerufen am 08.10.2026)
  4. Psychotherapiegesetz 2024, § 17 (Eintragung, Berechtigung „unter Anleitung und Aufsicht sowie unter Lehrsupervision“, §§ 40 bis 50 sinngemäß) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&Paragraf=17 (abgerufen am 08.10.2026)
  5. Psychotherapiegesetz 2024, § 38 (Berufssitz) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&Paragraf=38 (abgerufen am 08.10.2026)
  6. Psychotherapiegesetz 2024, § 45 (Verschwiegenheit, ausdrücklich auch für Personen in Ausbildung) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&Paragraf=45 (abgerufen am 08.10.2026)
  7. Psychotherapiegesetz 2024, § 40 Abs. 6 (Preisinformation) und § 48 (Information in der Öffentlichkeit) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&Paragraf=48 (abgerufen am 08.10.2026)
  8. Psychotherapiegesetz 2024, § 60 Abs. 7 (Übergang aus dem Fachspezifikum) und § 67 Abs. 2 (§§ 9 bis 19 ab 1. Oktober 2026) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012578&Paragraf=67 (abgerufen am 08.10.2026)
  9. Sozialministerium, FAQ 3. Ausbildungsabschnitt der Psychotherapie-Ausbildung, Stand 23.07.2026 (Fragen 7, 13, 17, 18: Meldung bis 30.09.2026, Antrag ab 01.10.2026, parallel niedergelassen und Einrichtung, kein Angebot ohne Eintragung, Ort mit der Fachgesellschaft vereinbaren): sozialministerium.gv.at/dam/jcr:35ee9432-7445-42d2-bbd2-52740343a9bf/FAQ%203.%20Ausbildungsabschnitt%20PTh%20(Stand%2023.07.2026).pdf (abgerufen am 08.10.2026)
  10. Psychotherapie-Ausbildungs-, Approbationsprüfungs- und Qualitätssicherungs-Verordnung 2024 (PTh-AAQV 2024, BGBl. II Nr. 292/2024), § 5 Abs. 2 Z 2 (mindestens 1.000 Stunden psychotherapeutische Tätigkeit unter Lehrsupervision nach Eintragung, 200 Stunden Lehrsupervision im Verhältnis 1:5) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012719&Paragraf=5 (abgerufen am 08.10.2026)
  11. Sozialministerium, Berufe A bis Z, Formular „Antrag auf Eintragung als Pth in Fachausbildung unter Lehrsupervision in die BLV (Psychotherapie)“, Stand Oktober 2026: sozialministerium.gv.at/Themen/Gesundheit/Medizin-und-Gesundheitsberufe/Berufe-A-bis-Z,-Berufslisten-und-Gesundheitsberuferegister.html (abgerufen am 08.10.2026)
  12. ÖBVP, Informationsblatt Psychotherapieausbildung NEU, vorläufige Version Februar 2026 (mindestens 1.000 Stunden Krankenbehandlung nach Eintragung, 200 Stunden Lehrsupervision): psychotherapie.at/sites/default/files/downloads/OEBVP-Informationsblatt-Psychotherapie-Ausbildung-NEU-2026-02-26.pdf (abgerufen am 08.10.2026)
  13. E-Commerce-Gesetz, § 5 (Impressum, Berufsbezeichnung, Berufsverband, berufsrechtliche Vorschriften) (RIS): ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001703&Paragraf=5 (abgerufen am 08.10.2026)
  14. Case Study Praxisraum Zwei (Perg, zwei Therapeutinnen, Name, Farben, Bildwelt): madea.at/portfolio/case-study-praxisraum-zwei (abgerufen am 08.10.2026)
  15. madea, Praxisauftritt (Logo, Website mit Texten, Fotoshooting, Visitenkarten, Praxisschild, Druck und Produktion): madea.at/praxisauftritt-fuer-therapeutinnen-aerzte (abgerufen am 08.10.2026)
  16. madea, Brand Alchemy (Markenworkshop, Essenz, „Eine Marke, die sich nach dir anfühlt“): madea.at/markenentwicklung-brand-strategy-webdesign (abgerufen am 08.10.2026)
  17. Google-Bewertung Anita Kneil (Psychologie- und Psychotherapiepraxis, Anita und Elena), wörtlich aus 03_kundenstimmen_google_2026.md, Nr. 3; derselbe Satz steht auf der Praxisauftritt-Seite

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