BlogMarke und LogoMelanie Pfeiffer7 Minuten
Logo von der Freundin oder aus dem Generator: Reicht das für deine Marke?
Als Marke reicht es meistens nicht. Ein Logo wird erst zur Marke, wenn es eine Entscheidung zeigt: wer du in deiner Arbeit bist und wer zu dir kommen soll. Ob eine Freundin es gezeichnet hat oder ob es aus Canva oder einem Generator kommt, sagt darüber wenig; die Frage ist, ob diese Entscheidung vor dem Logo gefallen ist. Bis dahin kannst du es für die ersten Karten verwenden. Dazu kommen zwei Dinge, die man einem Logo nicht ansieht: ob du es verwenden darfst und ob du es schützen kannst. Beides lässt sich prüfen, und wie, steht hier.

Stand: Oktober 2026. Ich bin Brand Designerin, keine Juristin. Für Urheber- und Markenrecht sind das Österreichische Patentamt und eine Anwältin zuständig. Die Quellen sind verlinkt.
Warum reicht ein Logo ohne Entscheidung davor als Marke nicht?
Weil ein Logo nur zeigen kann, was vorher entschieden war. Es ist die kürzeste Form deiner Marke: ein Zeichen am Schild, auf der Karte, in der Kopfzeile der Website und im Profilbild. Wer es sieht, soll erkennen, dass hier jemand Bestimmtes arbeitet, und für wen.
Am Anfang einer Selbstständigkeit kommt das Logo oft als Erstes, weil man für die Karte eines braucht. Deine Freundin hat dann mit dem gearbeitet, was sie von dir hatte: deinen Namen, eine Farbe, die dir gefällt, und das Wort Praxis oder Studio. Daraus entsteht ein Zeichen, das zur Berufsgruppe passt, der Lotus für Yoga, zwei offene Hände für Therapie. Dasselbe liefert ein Generator, nur schneller. Was gefehlt hat, war die Antwort auf zwei Fragen: Wer bist du in deiner Arbeit, und welche Menschen sollen vor deiner Tür stehen? Erst mit dieser Antwort unterscheidet sich dein Zeichen von dem der Kollegin zwei Orte weiter. Auf meiner Startseite steht dazu: „Dein Branding ist so individuell wie du.“ Von Vorlagen und Generatoren bekommst du das Mittelmaß von allem, und genau das soll deine Marke nicht sein.
Reicht ein Canva-Logo für Therapeuten und Coaches?
Für den Druck ja, für eine Marke mit Schutz nein. In Canva baust du aus einer Vorlage ein sauberes Logo, und die Lizenz erlaubt dir, es für deine Praxis zu verwenden, auch kommerziell. Die Grenze zieht Canva selbst: Vorlagen und Elemente aus der Bibliothek stehen jeder Nutzerin offen, die Rechte daran sind nicht exklusiv. Laut Canvas eigener Hilfe eignet sich ein Logo mit Vorlagenteilen oder Stock-Grafiken deshalb nicht für eine Markenanmeldung; exklusiv sind nur schlichte Linien und Formen aus der freien Bibliothek und die Schriften. Die Lizenzbedingungen verbieten ausdrücklich, Inhalte von Canva als Teil einer Marke, eines Firmennamens oder eines Geschäftsnamens zu verwenden, Schriften ausgenommen. Wer exklusive Rechte will, soll sich laut Canva an eine Grafikdesignerin vor Ort wenden.
Im Alltag heißt das: Das Zeichen in deinem Logo steht auch im Logo jeder Kollegin, die dieselbe Vorlage gewählt hat. Logo-Generatoren arbeiten ähnlich, mit einer Bibliothek, die alle teilen; welche Rechte du bekommst, steht in den Bedingungen des Dienstes, und die liest du vor dem Druck. Ob an einem Logo aus einem KI-Generator überhaupt ein Urheberrecht entsteht, steht im Artikel Logo und Website mit KI selbst machen, und was vor der Visitenkarte in Canva geklärt gehört, im Artikel Visitenkarte selbst gestalten.

Was gilt, wenn eine Freundin dein Logo gezeichnet hat?
Dann ist sie die Urheberin, auch wenn sie dir das Logo geschenkt hat. Das Urheberrechtsgesetz schützt „eigentümliche geistige Schöpfungen“ (§ 1 UrhG), und Urheber ist, „wer es geschaffen hat“ (§ 10 UrhG). Ob ein bestimmtes Logo diese Schwelle erreicht, entscheidet im Streitfall ein Gericht; bei einem gezeichneten Zeichen gehe ich davon aus. Das Urheberrecht bleibt bei ihr. Was sie dir geben kann, ist das Recht, das Logo zu verwenden: als Werknutzungsbewilligung, die auch andere bekommen können, oder als Werknutzungsrecht, das nur dir zusteht (§ 24 UrhG). Änderungen am Werk, eine andere Farbe, ein neuer Schriftzug, ein Zuschnitt fürs Profilbild, brauchen ihre Einwilligung (§ 21 UrhG).
Das Patentamt rät, bei Auftragswerken wie dem Design eines Logos die Nutzungs- und Änderungsrechte vertraglich zu regeln und vorher zu vereinbaren, wenn das Logo später als Marke angemeldet werden soll. Die Wirtschaftskammer empfiehlt die schriftliche Form, weil sich der Inhalt einer mündlichen Vereinbarung vor Gericht schwer nachweisen lässt. Unter Freundinnen reicht aus meiner Sicht eine Seite: wer das Logo gezeichnet hat, dass du es exklusiv, unbegrenzt und in allen Medien verwenden, ändern und als Marke anmelden darfst, und was sie dafür bekommt. Dazu eine zweite Frage an sie: Welche Schrift und welche Elemente hat sie verwendet, und mit welcher Lizenz?
Kannst du dein Logo als Marke schützen lassen, und was kostet das?
Ja, wenn die Rechte daran bei dir liegen und das Zeichen unterscheidungskräftig ist. Beim Österreichischen Patentamt meldest du ein Logo als Bildmarke an oder, mit dem Namen, als Wort-Bild-Marke. Die Anmeldung kostet online 294 Euro inklusive Schriftengebühr und deckt bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen ab, jede weitere Klasse 75 Euro. Der Schutz gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und lässt sich immer wieder verlängern. Das Patentamt prüft, ob das Zeichen schutzfähig ist, etwa ob es Unterscheidungskraft hat; ein Zeichen, das nur die Art oder Beschaffenheit der Leistung beschreibt, ist von der Registrierung ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 Markenschutzgesetz).
Was das Amt nicht prüft, steht auf seiner Seite: „ob bereits identische oder verwechslungsfähige ältere Marken bestehen“. Deine Marke kann also eingetragen werden, obwohl es eine ähnliche ältere gibt, und deren Inhaberin kann Widerspruch einlegen, die Löschung beantragen oder auf Unterlassung klagen. Deshalb suchst du vor der Anmeldung selbst, kostenlos in see.ip, der Registerdatenbank des Patentamts, und in TMview, der Markendatenbank der EU.

Woran erkennst du, ob dein Logo bleibt?
An fünf Orten, an denen es hängen und liegen muss:
- Schild. Druck es auf A4 und häng es an deine Tür. Aus drei Metern muss der Name lesbar sein, auch bei Gegenlicht. Feine Linien und kleine Zusatzzeilen verschwinden als Erstes.
- Karte. 85 × 55 Millimeter. Neben Name und Berufsbezeichnung bleibt für das Zeichen wenig Platz. Hält es diese Größe, oder schrumpft es zum Fleck?
- Website. In der Kopfzeile am Handy ist das Logo wenige Millimeter hoch. Eine Wortmarke mit drei Zeilen braucht dort eine Kurzform.
- Profilbild. Auf Instagram und im Google-Profil steht ein Kreis, kleiner als ein Fingernagel. Bleibt etwas erkennbar, wenn du den Namen wegnimmst?
- Eine Farbe. Druck es schwarz auf weiß. Stempel, Gravur und Stickerei auf dem Shirt brauchen eine Farbe ohne Verlauf. Ein Logo, das nur mit drei Farben und einem Schatten funktioniert, ist dafür nicht fertig.
Besteht dein Logo alle fünf, bleibt es, und du kannst damit weiterbauen. Fällt es an zwei oder drei Orten durch, weißt du jetzt genau, was ein neues können muss. Wie vier Praxislogos an diesen Orten aussehen, steht im Artikel Logo für die Psychotherapiepraxis.



Was kannst du von deinem bisherigen Logo behalten?
Mehr, als du denkst. Deinen Namen, wenn er deiner ist und zur Arbeit passt. Die Farbe, wenn sie aus deinem Raum kommt, und die Schrift, wenn sie lizenziert ist und am Schild lesbar bleibt. Und vor allem das, was du in der Zeit mit diesem Logo über dich gelernt hast: welche Rückmeldungen gekommen sind, wofür Menschen dich weiterempfohlen haben und was dir am Zeichen nie gepasst hat. Das ist Material für den Workshop.
Bei EBS.FIT, einem Hormon- und Zyklusmentoring, war ein Auftritt da, bevor wir angefangen haben. Bianca hatte laut Case Study „das Gefühl in der Masse unterzugehen“. Das alte Logo „sagte wenig über sie und ihre Dienstleistung aus“ und konnte die Emotionen nicht vermitteln, die sie zeigen wollte. Nach der Neugestaltung sind die Farben mutig und hinterlassen Eindruck, und Bianca fällt auf.
Wie entsteht ein Logo mit madea?
Für Therapeutinnen, Coaches, Yogalehrerinnen und Energetikerinnen, die mit einem Logo angefangen haben und jetzt eine Marke wollen, gibt es bei mir Brand Alchemy. Zuerst klären wir im Markenworkshop deine Essenz: wofür du die erste Adresse bist und wie dein Angebot so klar wird, dass es jemand versteht, der dich nicht kennt. Dort übersetze ich deine Persönlichkeit und deine Strategie in Marke, Design und Website, und ich wähle Logo, Farben, Schriften und Bildsprache so aus, dass sie zu dir passen und zusammen eine Marke ergeben, die sich nach dir anfühlt. Jeden Logo-Entwurf gestalte ich selbst, zeichne ihn und entwerfe ihn auf Basis von dem, was wir im Workshop besprochen haben. Das Logo kommt bei mir zum Schluss. Und genau deshalb passt es dann. Danach kommen Website und Texte, mit allem Technischen, damit Google und KI-Suchen dich finden.
Alexander Gerner, Grinberg Methode, hat auf Google geschrieben: „Sie nimmt sich viel Zeit speziell, wenn es darum geht ein neues Logo oder eine Brand zu entwickeln. Sie beschäftigt sich viel auch mit dem wofür das Logo oder die Brand steht und lässt dies in ihre Arbeit mit viel Feingefühl einfließen.“
Wer die Fragen davor zuerst für sich klären will, beginnt mit dem Markenmentoring: drei Termine zu den Fragen, was du anbietest und was du weglässt, wer du in all dem bist, als Fachfrau und als Mensch, und ob das, was du anbietest und verlangst, zu dem passt, was du heute kannst. Alles, was wir klären, bekommst du schriftlich, und danach setzen wir daraus deine Marke um. Welcher Weg zu dir passt, klären wir im Erstgespräch.
Fragen dazu
Darf ich ein Logo aus Canva für meine Praxis verwenden?
Verwenden ja, auch kommerziell. Als Marke schützen lassen nein, sobald Vorlagenteile oder Stock-Grafiken drin sind: Laut Canvas eigener Hilfe sind die Rechte daran nicht exklusiv, und die Lizenzbedingungen verbieten, Canva-Inhalte als Teil einer Marke oder eines Geschäftsnamens zu verwenden. Exklusiv sind nur schlichte Linien und Formen aus der freien Bibliothek und die Schriften.
Gehört mir das Logo, das eine Freundin für mich gezeichnet hat?
Das Urheberrecht bleibt bei ihr, auch bei einem Geschenk (§ 10 UrhG). Sie kann dir eine Werknutzungsbewilligung oder ein exklusives Werknutzungsrecht einräumen (§ 24 UrhG); Änderungen am Logo brauchen ihre Einwilligung (§ 21 UrhG). Das Patentamt und die Wirtschaftskammer raten zu einer schriftlichen Vereinbarung, die auch Änderungen und eine spätere Markenanmeldung abdeckt.
Was kostet es, ein Logo als Marke anzumelden?
Beim Österreichischen Patentamt online 294 Euro inklusive Schriftengebühr für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen, jede weitere Klasse 75 Euro. Der Schutz gilt zehn Jahre ab dem Anmeldetag. Das Amt prüft nicht, ob ältere ähnliche Marken bestehen; das suchst du vorher selbst, kostenlos in see.ip und TMview.
Quellen
- Urheberrechtsgesetz, §§ 1, 10, 21, 24 (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001848 (abgerufen am 07.10.2026)
- Österreichisches Patentamt, Urheberrecht (Schöpferprinzip; „Sicherung von Nutzungsrechten bei Auftragswerken“, Design von Logos, Nutzungs- und Änderungsrechte vertraglich regeln, Markenanmeldung vorher vereinbaren): patentamt.at/ueber-uns/recht-gesetze/urheberrecht (abgerufen am 07.10.2026)
- WKO, Urheberrecht und Verträge (Stand 18.08.2026; Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht, Schriftform wegen Nachweis vor Gericht, künftige Nutzungen wie „die Veränderungen eines Logos oder einer Marke“ mitbedenken): wko.at/wettbewerbsrecht/urheberrecht-und-vertraege (abgerufen am 07.10.2026)
- WKO, Urheberrecht im Überblick (Stand 18.08.2026; Rechte entstehen automatisch mit der Schaffung, Bearbeitungsrecht „bei z.B. Logo und Marken wesentlich“): wko.at/wettbewerbsrecht/urheberrecht-ueberblick (abgerufen am 07.10.2026)
- Österreichisches Patentamt, Marke national (Markenformen; Grundgebühr online 294 Euro für bis zu drei Klassen, 75 Euro je weitere Klasse; zehn Jahre Schutz; „prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob bereits identische oder verwechslungsfähige ältere Marken bestehen“; Widerspruch, Löschung, Unterlassungsklage; Recherche in see.ip und TMview): patentamt.at/schutz-anmelden/marken-anmelden/marke-national (abgerufen am 07.10.2026)
- Österreichisches Patentamt, Anmelde- und Veröffentlichungsgebühren (Marke national: Onlineanmeldung 294 Euro inkl. Schriftengebühr 44 Euro, Papieranmeldung 314 Euro, Klassengebühr ab der 4. Klasse 75 Euro): patentamt.at/schutz-anmelden/anmeldegebuehren (abgerufen am 07.10.2026)
- Markenschutzgesetz 1970, § 4 Abs. 1 (keine Unterscheidungskraft, beschreibende Angaben) und § 19 (Schutzdauer zehn Jahre ab Anmeldung) (RIS): ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002180 (abgerufen am 07.10.2026)
- Österreichisches Patentamt, Registerdatenbank see.ip: seeip.patentamt.at/ (abgerufen am 07.10.2026)
- EUIPO, TMview: tmdn.org/tmview/ (abgerufen am 07.10.2026)
- Canva Help, „Trademarking logos created on Canva“ (Vorlagen und Stock-Inhalte nicht exklusiv, „Elements in a logo need to be exclusive to you“, erlaubt „simple lines and shapes from our Free library“ und „all of our fonts“, Empfehlung „local graphic designer or artist“): canva.com/help/trademarks-logo/ (abgerufen am 07.10.2026)
- Canva, Content License Agreement (Abschnitt 2 und 3: „non-exclusive“; Abschnitt 5: kommerzielle Nutzung erlaubt; Abschnitt 9 Punkt 2: Content nicht „as part of a trade-mark, design-mark, trade-name, business name or service mark (excluding fonts)“): canva.com/policies/content-license-agreement/ (abgerufen am 07.10.2026)
- madea, Startseite, Frage „Kann ich das nicht mit KI selbst machen?“ („Dein Branding ist so individuell wie du. Deshalb gestalte ich jeden Logo-Entwurf selbst, zeichne ihn …“): madea.at/ (abgerufen am 07.10.2026)
- madea, Brand Alchemy (Essenz, „Ich übersetze deine Persönlichkeit in ein vollständiges Markenbild“, „Eine Marke, die sich nach dir anfühlt“, Zielgruppe): madea.at/markenentwicklung-brand-strategy-webdesign (abgerufen am 07.10.2026)
- madea, Markenmentoring (die drei Fragen, alles schriftlich, „gehört dir“): madea.at/markenmentoring (abgerufen am 07.10.2026)
- Case Study EBS.FIT (Rebranding; „Bianca hatte das Gefühl in der Masse unterzugehen. Das alte Logo sagte wenig über sie und ihre Dienstleistung aus …“; „Durch die Neugestaltung fällt Bianca auf. Die Farben sind mutig und hinterlassen Eindruck.“; Seitentitel „Rebranding für Hormon- und Zyklusmentoring“, Beschreibung „Bewegung, Schlaf und Ernährung in einem Mentoring“): madea.at/portfolio/ebs-fit (abgerufen am 07.10.2026)
- Google-Bewertung Alexander Gerner (Grinberg Methode), wörtlich aus 03_kundenstimmen_google_2026.md, Nr. 25; verwendet sind Satz 2 und 3, ausgelassen ist der erste Satz „Bei Melanie fühlt man sich sofort aufgehoben und verstanden.“; fehlende Beistriche wie im Original
- madea, Regelwerk Sprache, Abschnitt 10 (freigegebener Satz „Das Logo kommt bei mir zum Schluss. Und genau deshalb passt es dann.“)



